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Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit 1985, Seite 112

Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 112 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 112); BStÜ - 112 - WS JHS oOOl -343/84 i i &08:n i An diesem Beispiel wurde auch, deutlich, daß anhand der begangenen Straftat nicht sofort und pauschal von einer dafür ursächlichen feindlichen Einstellung des IM ausgegangen werden kann. An dieser Stelle der Arbeit soll darauf verwiesen werden, daß es im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen IM des MfS in der ITatur der Sache liegt, daß in unterschiedlicher Qualität immer auch Mängel und Fehler des MfS in der operativen Arbeit mit aufgedeckt und geklärt werden, die dann in der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens oftmals die eigentlichen Schwierigkeiten bereiten. Insofern wird nicht der Versuch gemacht, diese Probleme in der Arbeit zu umgehen, zumal deren Klärung in jedem Palle auch ein wertvoller Beitrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit des MfS darstellt. Beispielsweise bereiten IM in der Vernehmung Probleme, die in jahrzehntelanger Zusammenarbeit mit dem.MfS durch die vielfältigsten Erlebnisse mit Mitarbeitern des MfS subjektiv zu der Einstellung gekommen sind, daß das MfS nicht in der Lage ist, von ihnen begangene Straftaten nachzuweisen. Daraus ergeben sich in der Vernehmung außerordentlich große Kontakt-Probleme Darüber hinaus ist bei derartigen jahrzehntelang tätigen IM die Haltung zu verzeichnen, angeblich alles über die Struktur und den Mechanismus der Arbeit des MfS zu kennen und über jeden in ihrem Umgangskreis tätigen IM des MfS informiert zu sein Kurzum, sie bilden sich ein, durch nichts und niemanden mehr überrascht werden zu können. Das äußert sich beispielsweise in der Vernehmung in arrogantem und provozierendem Auftreten, Zu diesem Zweck zählen solche IM oft die ihnen eigene Palette übertriebener Bedürfnisse auf, die sie befriedigen müßten, und untermauern dies mit der Kennung ihnen bekannter Mitarbeitern, die angeblich ebenso denken und handeln würden.;
Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 112 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 112) Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985, Seite 112 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 112)

Dokumentation: Vernehmungstaktische Aspekte in der Beschuldigtenvernehmung ehemaliger Inoffizieller Mitarbeiter des MfS. Möglichkeiten der vernehmungstaktischen Nutzung von aus der inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS resultierenden Einstellungen und Kenntnisse des Beschuldigten bei konsequenter Gewährleistung von Objektivität und Gesetzlichkeit, Diplomarbeit, Oberleutnant Bernd Michael (HA Ⅸ/5), Oberleutnant Peter Felber (HA IX/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/84, Potsdam 1985 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/84 1985, S. 1-121).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Erkennungsdienstliche Erfassung Alle Inhaftierten sind unverzüglich zu fotografieren und erkennungsdienstlich zu erfassen. Es sind jeweils Sätze des teiligen Täterlichtbildes anzufertigen. Das daktyloskopische Material ist der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte.

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