Die Aufgaben der Linie ⅩⅣ bei der vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an die Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Maßnahmen der Abteilung ⅩⅣ zur Organisierung einer Fahndung nach Personen 1980, Blatt 82

Diplomarbeit Hauptmann Joachim Klaumünzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-353/80, Potsdam 1980, Blatt 82 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-353/80 1980, Bl. 82); Blatt 82 Anlage? WS JHS 001-353/80 BSüU '! #60087 J J I Sof ortrnaßnahmen bei Verdacht auf Entweichung üntersuchungs-bzw. Strafgefangener aus einer Hafteinrichtung der Linie XXV des MfS r 1. Bei Vermutung des Verdachtes ist sofort der Leiter der Diensteinheit unter/Anwendun'g- -der 8-V-Fragen zu verständigen (durch intensive Befragung des Mitarbeiters der däe Erstinformation bringt feststellen des Wahrheitsgehalt es). 2. Alarmierung aller im Dienst befindlichen Angehörigen der Diensteinheit, Herstellung erhöhter Einsatzbereitschaft und Wachsamkeit. 3. Überprüf’ung der Vollständigkeit der Waffen und Schließtechnik. k. Einstellung jeglicher Inhaftiertenbewegungen - Einschluß Untersuchungsgefangener in Verwahrräume, Strafgefangener in die Unterkunft. 5. Gewährleisten, daß sämtliche Ausgangstüren bzw, Objekttore verschlossen bleiben. 6. Unterbindung des Betretens und Verlassens des Objektes (Genehmigung erteilt nur der Leiter der Diensteinheit -in diesem Falle ist eine äußerst gründliche Kontrolle von Personen und Fahrzeugen vorzunehmen) Verstärkung der Außen- und Innensicherung - Doppelposten an Objektausgange, auf Postentürme oder neuralgische Punkte des Objektes wie Blitzableiter,unübersichtliche Geiändeabschnitte, Waffenkammer usw. 7.;
Diplomarbeit Hauptmann Joachim Klaumünzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-353/80, Potsdam 1980, Blatt 82 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-353/80 1980, Bl. 82) Diplomarbeit Hauptmann Joachim Klaumünzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-353/80, Potsdam 1980, Blatt 82 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-353/80 1980, Bl. 82)

Dokumentation: Die Aufgaben der Linie ⅩⅣ bei der vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an die Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Maßnahmen der Abteilung ⅩⅣ zur Organisierung einer Fahndung nach Personen, Diplomarbeit Hauptmann Joachim Klaumünzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-353/80, Potsdam 1980 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-353/80 1980, Bl. 1-99).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der rechtlichen Grundlagen sowie der weisungs- und befehlsmäßig einheitlichen Regelung des Untersuchungshaftvollzuges. Bei der Realisierung der Vollzugsprozesse der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sowie bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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