Die Aufgaben der Linie ⅩⅣ bei der vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an die Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Maßnahmen der Abteilung ⅩⅣ zur Organisierung einer Fahndung nach Personen 1980, Blatt 76

Diplomarbeit Hauptmann Joachim Klaumünzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-353/80, Potsdam 1980, Blatt 76 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-353/80 1980, Bl. 76); - Blatt 76 - WS JHS 001-353/80 Welche Wahrnehmungen haben andere Inhaftierte im Zusammenhang mit dem Entweichen gemacht? I Welche Fluchtrichtung wurde eingeschlagen? f, Hat es Kontakte mit Zivilpersonen gegeben und äin'd diese eventuell Fahndungsrelevant? (flllfe vomaBisn) I l£ ' ir. Wann fand mit welchen Ängehörigen oder anderen Personen der letzte Bei.udh statt-? (Name und Anschrift dieser Per-s onen) W- Mit wem stand der Inhaftierte im Briefverkehr? (Name und Anschrift dieser Personen) Mit welchen anderen Inhaftierten hatte er besonders guten Kontakt? (wo sind diese wohnhaft) Welche davon sind bereits entlassen und wo sind diese w ohnhai t ? Ist der Inhaftierte vorbestraft? Wegen welcher Straftaten? In welcher anderen Hafteinrichtung hielt er sich vorher auf? Welche Verbindungen hatte er in diesen Einrichtungen? Welche Arbeitsstellen hatte der Inhaftierte vor seiner Festnahme bzw. vor Antritt der Haft? Besitzt der Inhaftierte ein Wochenendhaus, einen PKW, ein Boot oder für welche Angehörige, Freunde oder Mitinhaftierte trifft das zu? Hat der inhaftierte spezielle Kenntnisse und Fertig-kexten (judo, Spezialausbildungen, Fremdsprachen usw.) 1: j Ak 8 J;
Diplomarbeit Hauptmann Joachim Klaumünzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-353/80, Potsdam 1980, Blatt 76 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-353/80 1980, Bl. 76) Diplomarbeit Hauptmann Joachim Klaumünzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-353/80, Potsdam 1980, Blatt 76 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-353/80 1980, Bl. 76)

Dokumentation: Die Aufgaben der Linie ⅩⅣ bei der vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an die Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Maßnahmen der Abteilung ⅩⅣ zur Organisierung einer Fahndung nach Personen, Diplomarbeit Hauptmann Joachim Klaumünzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-353/80, Potsdam 1980 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-353/80 1980, Bl. 1-99).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit - Hauptaufgaben der Deutschen Volkspolizei Hochschule der Deutschen Volkspolizei Petasch. Die Verantwortung des Leiters der für die Wahrnehmung der Befugniss Hochschule der Deutschen Volkspolizei Rödszus. Die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der inoffiziellen Beweislage muß ein solcher offizieller Anlaß geschaffen werden, der einerseits den strafprozessualen Regelungen entspricht und durch den andererseits die Konspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden zur Unterdrückung, Überwachung und Kontrolle der revolutionären Arbeiterbewegung und anderer antiimperialistischer und demokratischer und oppositioneller Kräfte in den imperialistischen Staaten.

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