Die Aufgaben der Linie ⅩⅣ bei der vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an die Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Maßnahmen der Abteilung ⅩⅣ zur Organisierung einer Fahndung nach Personen 1980, Blatt 14

Diplomarbeit Hauptmann Joachim Klaumünzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-353/80, Potsdam 1980, Blatt 14 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-353/80 1980, Bl. 14); Blatt 14 WS JHS OOI-353/8O 000015 Im Mittelpunkt steht die Ausschaltung aller Gefahren-momente, die sich im Zusammenhang und im Verlauf operativer Maßnahmen ergeben und die für eine Entweichung begünstigende Bedingungen darstellen können. Der Leiter hat im Verlaufe dieser Prüfungshandlungen die Aufgabe, konkret zu bestimmen, auf welche inhaftierten Personen und Sachverhalte die vorbeugende Arbeit zu konzentrieren ist. Die wichtigste Voraussetzung hinsichtlich d/gr vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen und zur Verwirklichung der o.g. Kernprobleme besteht in d er*. Bo a ch tung und Durchsetzung der Sicherheitsgrundsätze d'ä't' Linie XIV und der Ableitung von Sicherheitsschwerttnlcteh aus ihnen. Entsprechend der Thematik dieser Arbeit sind folgende Sicherheitsgrundsätze von Bedeutung: - daß "bei allen durchzuführenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen höchste revolutionäre Wachsamkeit und unbedingte Wahrung und Einhaltung der Geheimhaltung und Konspiration zu gewährleisten" ist. Diese Forderung ist ein Grundprinzip der tschekistischen Arbeit und hat auch für die Erfüllung der operativen Aufgabenstellung der Linie XIV uneingeschränkte Bedeutung. Es ist davon auszugehen, daß Inhaftierte versuchen werden umfassende und für die Verwirklichung ihrer Zielstellung bedeutungsvolle Informationen über lokale Gegebenheiton,über das Sicherungssystem und seine eventuellen neuralgischen Punkte, über Angehörige der Abteilung XIV oder über organisatorische Fragen zu erhalten. I I I;
Diplomarbeit Hauptmann Joachim Klaumünzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-353/80, Potsdam 1980, Blatt 14 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-353/80 1980, Bl. 14) Diplomarbeit Hauptmann Joachim Klaumünzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-353/80, Potsdam 1980, Blatt 14 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-353/80 1980, Bl. 14)

Dokumentation: Die Aufgaben der Linie ⅩⅣ bei der vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an die Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Maßnahmen der Abteilung ⅩⅣ zur Organisierung einer Fahndung nach Personen, Diplomarbeit Hauptmann Joachim Klaumünzner (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-353/80, Potsdam 1980 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-353/80 1980, Bl. 1-99).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum unerkannt gebliebenen Dienstvergehen wirkte vor allem die Inkonsequenz seitens des Leiters der Abteilung bei der Durchsetzung der Befehle und Weisungen, insbesondere in der Anleitung und Kontrolle und vor allem ihres Inhalts. Insgesamt liegen für eine umfassende Beurteilung der Arbeit mit dem Plan durch den Referatsleiter zu wenig Ausgangsinformationen vor.

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