Anforderungen an die qualifizierte Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshaftanstalt des MfS 1988, Blatt 6

Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 6 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 6); - 6 8StU 000006 WS J113 o001-508/88 Bewelamittelsioherung in der Untersuchungsh&ftanst&lt im Zusammenhang mit Verwahrrauakontrollon, Vorkommnissen, usv. ; - Durcbauehungahandlangen bei der Übernahme Inhaftierter 4 außerhalb der Untersuchungshaftanstalt, Die Untersuchungen beziehen sich auf die Sicherung von Beweismitteln in den Untorsuohwngshaft&nstaiion des btt3, .y 1. Die No twodigkolt der qualifissierten Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter ln eine Untersuchungshatanatalt des MfS Die Hotwendigkeit der zielstrebigen Suche und Sicherung von Beweismitteln ergibt sieh aus den Aufgaben der Linie XIV als staatliches Untersuchungshaft Vollzugsorgan einerseits und als politisch-operativer Biensteiuhelt mit speziellen Aufgaben zur Unterstützung der Lösung von politischen Aufgabenstellungen des MfS bzw. einzelner Dienst-©inheiten andererseits. Die Angehörigem der Abteilung XIV haben im Rahmen der Go-sasitaufgabonstellung des MfS zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Peindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicherheit unter allen operativen Lagebedingungen boizutragen, * vgl. iUTAIZICK, HEINZ, STEIN, CONRAD "Die aus den politisch-operativen Lagebedingungon und Aufgabenstellungen des MfS resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untorsuobungahaftvoll-zuges und deren Verwirklichung in den Untorsuchungahaft-anstalton dos MfS" i v3 V U WS JI1S 0001-23/84,;
Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 6 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 6) Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 6 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 6)

Dokumentation: Anforderungen an die qualifizierte Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshaftanstalt des MfS, Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 1-86).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen gegebenen Orientierungen auf Personen Personenkreise entsprechend der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Unterweisung wie auch alle anderen Mechanismen der Einstellungsbildung nicht nur beim Entstehen feindlich-negativer Einstellungen, sondern auch beim Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Feindlich-negative Einstellungen stellen - wie bereits im Abschnitt dargelegt wurde - mit ihrer Eigenschaft als Handlungstendenz die Bereitschaft der betreffenden Bürger zu einem feindlich-negativen Handeln dar.

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