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Anforderungen an die qualifizierte Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshaftanstalt des MfS 1988, Blatt 39

Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 39 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 39); / - 39 ” BSiU 1 000039 WS JHS oOOI-508/SS Weiterer Widerstand ist durch zulässig© Mittel wirksam zu unterbinden. * Zulässig© Mittel sind diesbezüglich insbesondere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ohne oder mit Hilfsmitteln (Schlagstock, Fesselung, FÜhruuga-kette). Die Anwendung von Hilfsmitteln ist vorher aa-zudrohen. Sie sind nur so lange anzuwenden, bis der Zweck der Maßnahme erreicht ist. Die Bedingungen zur Anwendung der Hilfsmittel sind in der Dienstanweisung Nr. 1/86 exakt feetgelegi. * 2 b) Andere Gegenreaktionen Verhaftete**, wie z. B. Versuch des Versohluekens von Beweismitteln, Ablenkungsmanöver us. sind, entsprechend der Situation, mit geeigneten Mitteln und Methoden abzuwehren. Die Voraussetzung dafür bildet die konzentrierte Beobachtung des Verhafteten, das entsprechende Vorbereitetsein darauf und di© kritisch© Wertung aller Reaktionen, o) Die Gründlichkeit der Durchsuchung muß auch dann gewährt werden, wenn sich der Inhaftiert© (z. B. durch Krankheiten, Wunden, nicht durchgefUhrte Körperhygiene) oder sein© mitgefährten Sachen in einem ekelerregendem Zustand befinden. Beispiele belagen, daß Inhaftierte solche Zustände zum Versteck belastenden Materials bewußt nutzten, weil sie damit rechneten, daß unter diesen Umständen die Kontrolle vernachlässigt wird. 3.2. Einig© Grundsätze der Sicherung von aufgefundenen Beweismitteln. /- / Die Angehörigen der Unteraucruaagshaftanet alten. sichern in erster Linie Dienstanweisung Kr. 1 /So, WS MfS oOOo-l -t/86, S * 17 2 Ebenda, 3. 3k ff.;
Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 39 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 39) Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 39 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 39)

Dokumentation: Anforderungen an die qualifizierte Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshaftanstalt des MfS, Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 1-86).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren. Da in den Vermerken die den Verdachtshinweisen zugrunde liegenden Quellen aus Gründen der Gewährleistung der Konspiration inoffizieller und anderer operativer Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit in der Beweisführung im verfahren niederschlagen kann. Es ist der Fall denkbar, daß in der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit Staatssicherheit . Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also vor allem auf die - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, die Realisierung politisch-operativer Aufgaben während des Vollzuges der Untersuchungshaft, die strii Befolgung der gesetzlichen Vorschriften über die Unterbringung und Verwahrung, insbesondere die Einhaltung der Trennungsgrundsätze.

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