Anforderungen an die qualifizierte Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshaftanstalt des MfS 1988, Blatt 23

Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 23 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 23); 23 SS tu 000023 WS JIXS OÖÖ1-503/38 2. Es besteht eia gesetzmäßiger 2usaua©nb6mg zwischen den Taten und Aktionen des Täters und dom Eintreten dos kriminellen. Resultats. 3. Di© Gesetzmäßigkeit des Zusammenhanges zwischen der Art und Weise der Begehung und Verschleierung der Straftat und den Spuren der Begehungswöiae bssw. der V@r-schloierungsiBQthode. 4. Die Gesetzmäßigkeit der Abhängigkeit der Wahl der Ba-gehungaweise und der Versohlaierungsiacthod© von konkreten Umständen objektiven und subjektiven Charakters. 5. Die Gesetzmäßigkeit der Entstehung eine BeweisSysteme aus einzelnen Beweisen* aus Beweisketten, in denen jeder Beweis nicht isoliert sondern in Verbindung mit anderen Beweisen existiert, 6. Die Gesetzmäßigkeiten des Verschwindens von Beweisen, jene Gesetzmäßigkeiten, denen der Prozeß der Vernichtung von Beweisen untcrworf® ist Gesetzmäßigkeiten aus der Schlußphase des Viderapiegelungaprozosses. Weiterhin verweist BBI.JLIH nachdrücklich auf di© Gesetzmäßigkeiten psychischer Prozesse di@ es in der taohekiati-schon Arbeit stets z beachten gilt. Darauf wird in den folgenden Abschnitten dieser Arbeit noch ©ingegangen. Da der Praxisbezug der BEUCtN'sehen Gesetze bei der Beweismittels Ich© rung im Untersuchungshaft vollzog dos MfS nicht unmittelbar auf der Hand liegt, sollen einige kurze Erläuterungen folgen. Die Gesetzmäßigkeiten 1. bis 4. heben das beständige Moment hervor, Sie sind u. a. di© Ursache für di© bereits angeführte Wiederholung von Yeratockvariant® bezogen auf große Grundgesaiatheiten.;
Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 23 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 23) Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 23 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 23)

Dokumentation: Anforderungen an die qualifizierte Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshaftanstalt des MfS, Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 1-86).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität begangen haben, sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter Operative Personenkontrolle zu stellen. RückfluBinformation Form der Informierung auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen fprozessuale Verdachtshinweisp rüfungen im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat Ausgewählte Probleme der Offizialisierung inoffizieller Beweismittel im Zusammenhang mit der Festnähme Verhaftung. Die Notwendigkeit der Planung eigentumssichernder Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der in dieser Arbeit dargelegten Verantwortung des Untersuchungsorgans zur Sicherung des persönlichen Eigentums der Beschuldigten. Gemäß ist es Aufgabe des Untersuchungsorgans, bei der Durchsuchung und BeschlagnahmeB. bei Wohnraumen zur ahrung der Rechte der von der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erhöhen. Der Staatsanwalt unterstützt im Rahmen seiner Verantwortung als Leiter des Ermittlungsverfahrens die Linie bei der Feststellung der Wahrheit über die Straftat ued bei der Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der eingesetzte sich an die objektiv vorhandenen Normen-halten muß und daß er unter ständiger Kontrolle dieser Gruppe steht. Dieser Aspekt muß bei der Durchsetzung operativer Zersetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

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