Anforderungen an die qualifizierte Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshaftanstalt des MfS 1988, Blatt 15

Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 15 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 15); 15 QStU 000015 WS JHS oOOl-508/88 ) „ sonstige Irreführungen inszeniert und ander© Gegen-raaSnahraan gegen di© Ermittlungstätigkeit ergriffen worden. " * \i/Deshalb verbietet sich jaglich® Unterscheidung in wichtige" und unwichtige'* Beweismittel* Der tatsächliche Beweiswert von Gegenständen und AufZeichnungen wird erst im weiteren Verlauf des ErmittlungVerfahrens oder dos gerlchi-I liehen Verfahrens deutlich. (X "if a(a&zt L- Aus diesem Grund schreiben SCHRÖÖBR/2AKKI U/ 'V Die Verpflichtung zur beweiskräftigen Feststellung der Wahrheit kann mir verwirklicht werden, wenn die für die Aufklärung de strafrechtlich relevanten Sachverhalts erforderlichen Kenntnisse gewonnen und in dem für die gerichtliche Entscheidung erforderlichen Umfang bewiesen werden. Dazu ist esruverziohtbar, di© notwendigen Beweismittel zu suchen, aufzufinden und in der strafprozessual geregelten Art und Welse zu sichert Die weiter© Arbeit mit den durch Angehörige der Untersuchungshaftanstalten gefundenen Beweismitteln ist Aufgabe des Un- , der Staatsanwaltschaft und der Gerichte. t ersuc hungs Organ s STELZER, "Sozialistisch© Kriminalistik", VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin, 1. Auflage 1978, Band 1, S. 35 SCHRÖDEIt/ZANK, "Qualitativ© Anforderungen an die Boweis-würdigung im Straf verfahren", "Neue Justiz” Nr. 6/88, 3. 225 f. 2;
Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 15 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 15) Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988, Blatt 15 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 15)

Dokumentation: Anforderungen an die qualifizierte Sicherung von Beweismitteln bei der Aufnahme Inhaftierter in eine Untersuchungshaftanstalt des MfS, Diplomarbeit Hauptmann Christian Kätzel (Abt. ⅩⅣ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-508/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-508/88 1988, Bl. 1-86).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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