Entwicklungstendenzen der Rechte des Verteidigers im Strafverfahren der DDR. Voraussetzungen und Möglichkeiten der offensiven Nutzung der Verteidigerrechte in Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen des MfS bearbeitet werden, um einen möglichst hohen politischen Nutzeffekt zu erzielen 1989, Seite 39

Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 39 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 39); vrs ms 0001-343/B9 ständig uns mit dem Beschuldigt ©a, dürfte es &©a Verteidiger relativ leicht fallen den Beschuldigten Qualifiziert zu beraten, was sich* wie bereits mehrfach erwähnt* meist im Interesse der Effektivität des Brmittlungavorfahrens nieder schlägt* Di© Aktenei&ai oht sollte man aber erst nach Beantragung durch den Verteidiger ermöglichen, daß nicht bei jedem Rechtssnwaltssproeher automatisch die Akte mitgesohickt werden muß* Bekanntlich dienen manche Itechtsanwaltsspreoher auch nur zur Klärung persönlicher Brohl©nre, die mit der 3traftat nichts zu tun haben* Die erfolgte Akteneineicht ist nach Abschluß zu dokuaentlerer. und anschließend die Akte auf Vollständigkeit au prüfen* Dom Verteidiger ist es gestattet, Aufzeichnungen zua Akten Inhalt zu machen und tont echnt sehe Aufaeiclmungßgeräto für die Fixierung des Akteoiiahaltes zu nutzen* Das Fotokopieren und anderweitig© Vervielfältigen einzelner Alst ent eile ißt dom Verteidiger nicht zu gestatten* Befürworter der Beschränkung der Aktonoinsicht argurasntio-vm damit* daß eine einmal gewährte Aktonoinsicht nicht wieder beschränkt werden kann* Das ist durchaus richtig, und es ergibt sieh nach Meinung des Verfassers daraus ein besonderer Anspruch m die ifetersuehungearboit, nämlich an ein©’ weitsichtige torauohungsplonung und tm sin©Qualifiziert e Fixierung von tfeitrauohunfjsergobnissen* Falsch wäre es nach Meinung des Verfassers* deshalb die Einengung der Aktcnoiasicht zu betreiben* In der Vergangenheit führt© die Beschränkung der Akteneinsieht in der I&nie Untersuchung vereinzelt zu ungeeigneten Bowoisanträgen der Verteidiger, da die Verteidiger den Äußerungen der juristisch raeist unbes oblegenen Beschuldigten Glauben schenken mußten* die bei ihren Schilderungen des Sachverhalt manchmal subjektiv falsch beurteilten und wesentliche tatbestandsmäßige Fakten wissentlich oder unwissentlich unterschlugen# Dies kam vor, werni beim Rechtsanwslts;
Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 39 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 39) Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 39 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 39)

Dokumentation: Entwicklungstendenzen der Rechte des Verteidigers im Strafverfahren der DDR. Voraussetzungen und Möglichkeiten der offensiven Nutzung der Verteidigerrechte in Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen des MfS bearbeitet werden, um einen möglichst hohen politischen Nutzeffekt zu erzielen, Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 1-55).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Peind gewonnen wurden und daß die Standpunkte und Schlußfolgerungen zu den behandelten Prägen übereinstimmten. Vorgangsbezogen wurde mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane erneut bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit. Die Rolle moralischer Faktoren im Verhalten der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer ausländischen Gäste Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers. Die Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit n? -fk? Seite. Der politisch-operative Wach- und Sicherungs- dienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Unt,arBuchungshaft gerecht, in der es heißt: Mit detfifVollzug der Untersuchungs- der Verhaftete sicher ver-afverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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