Entwicklungstendenzen der Rechte des Verteidigers im Strafverfahren der DDR. Voraussetzungen und Möglichkeiten der offensiven Nutzung der Verteidigerrechte in Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen des MfS bearbeitet werden, um einen möglichst hohen politischen Nutzeffekt zu erzielen 1989, Seite 37

Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 37 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 37); V53 JH3 oOO1-343/89 00.0038 -37 Di© Akteneinsioht Gemäß § 64 (2) StPO besteht für den Verteidiger das Recht der Akteneinsioht* Spätestens nach Abschluß der Ermittlun-gen ist der Verteidiger berechtigt, Einsicht in die Straf-* akte su nehmen* Vor diesem Zeitpunkt kann einem Antrag des Verteidigers auf Akteneinsioht entsprochen werden, wenn dies ohne Gefährdung des Zwecks der Untersuchung möglich ist# Gegenwärtig wird von der Linie Untersuchung darauf orientiert, unter Beachtung sicherheitspolitisoher Aspekte, den Verteidigern verstärkt die Einsicht in Strafakten bereits vor Abschluß der Ermittlungen su gewähren* Das kann sowohl komplex geschehen, oder in Peile der Akte* Voraussetzung ist, daß der Verteidiger die Akteneinsicht beantragt hat* Hier wird in der Praxis eine Diskrepanz zwischen dem Wunsch der Rechtsanwaltschaft auf unbeschränkte Akteneinsioht vor Abschluß der Ermittlungen und ihren tatsächlichen Bemühungen bei der Beantragung der vorzeitigen Akteneinsicht sichtbar* Im Untersuchungsbereich wurde von den Verteidigern noch kein Antrag auf vorzeitige Akteneinsioht gestellt, da die ßichtung der gesamten Strafakte übersichtlicher und somit bequemer ist* Und das, obwohl* in nicht wenigen Pillen aus Vernehmung*tak-tischen Gründen von der Linie Untersuchung der Wunsch besteht, dem Verteidiger die Beschuldigtenvernehmuagaprotokolle vorsu-logen, um zu zeigen, wie unsinnig das Leugnen und Schweigen des Mandanten bei bestimmter Beweislag© ist* Hier könnte der Verteidiger seinen Mandanten entsprechend beraten, v/ie Gysi in der Neuen Justiz beschrieb* Ausgehend von diesen Überlegungen sollte geprüft werden, ob in bestimmten Fällen im Interesse der Herstellung der Aussage-boreitsohaft des Beschuldigten, den Verteidigern auch einmal Aktenteile zur Einsichtnahme angeboten werden können, vor allem Vemehmungeprotokolle des Beschuldigten# In Fällen, wo beim Rechtsanwaltssprecher Bedingungen auferlegt sind, müssen folgerichtig die Bedingungen auch auf die Akteneinsioht ausge-;
Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 37 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 37) Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 37 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 37)

Dokumentation: Entwicklungstendenzen der Rechte des Verteidigers im Strafverfahren der DDR. Voraussetzungen und Möglichkeiten der offensiven Nutzung der Verteidigerrechte in Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen des MfS bearbeitet werden, um einen möglichst hohen politischen Nutzeffekt zu erzielen, Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 1-55).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der vorab erwähnten Tendenz der Kompetenzverschiebungen zugunsten des Polizeiapparates und zugunsten der Vorerhebungen im System der Strafverfolgung. Zusammenfassend läßt sich resümieren: daß den Polizeibehörden der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ausgelöst und vertieft. Im Ergebnis dieses Prozesses kam es bei den von den Autoren- untersuchten rar täte vielfach zur.

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