Entwicklungstendenzen der Rechte des Verteidigers im Strafverfahren der DDR. Voraussetzungen und Möglichkeiten der offensiven Nutzung der Verteidigerrechte in Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen des MfS bearbeitet werden, um einen möglichst hohen politischen Nutzeffekt zu erzielen 1989, Seite 13

Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 13 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 13); WS JH3 O001-343/B9 Sine solche Qrientierimg zu einem solchen Beitpunkt war ua* abdingbar, denn wie im Haiersttchungsbereich festgestellt wurde, erreichte der staatsfeindliche Menschenhandel bis Mitte der 70er Jahre einen zeitweiligen Höhepunkt* Viele kriminelle Menschenhändlerbanden konnten in diesem Beitraum durch Festnahmen personell fast völlig liquidiert werden, was automatisch einen extrem hohen Vorgangsanfall in der Linie Untersuchung zur Folge hatte Dabei wurden logiseherweise in erster Linie Gruppenvorgänge bearbeitet, die zu zeitweiligen Einschränkungen der Vert eidigerr echte zwangen An der Stelle möchte dar Verfasser einige Aspekte aus Sicht der Verteidiger anführen, die aus dem selbstverständnls der Rechtsanwaltschaft herrühren* Der 1983 neugewählte Vorsitzende der Kollegien der Rechtsanwälte der DDE Rechtsanwalt Br Gysi meinte, daß bezogen auf die Zelt vor 1961 in der Vergangenheit eine gewisse "Skepsis im Danken unter den Rechtsanwälten und im Denken über die herrschte"* Damit nahm er Bezug auf die zum Seil verbreitete bürgerlich© Einstellung dahlreicher Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte trotz ihrer hohen Juristischen Bildung Br* Gysi vertrat in seinem Beitrag weiter die Auffassung, daß von seiten der staatlichen Rechtspflegeorgane den Verteidigern eine Rolle ausgeschrieben würde, die sie mitunter im kapitalisitsChen Rechtssystem hätten, nämlich die Wahrheitsfindung zu verhindern, um die Beschuldigten au entlasten* Abschließend vertrat er allerdings die Auffassung, daß sich im Laufe der tAttüche Entwicklung unter den staatliehen Rechtspflegeorganen die Einsicht durchgesetzt hätte, wonach die Verteidiger von ihren Mandanten unabhängig sind und in erster Linie dem sozialistischen Recht verpflichtet sein müsse#1 (S) 7 vgl# Dr# Gregor Gysi, "Rechtssicherheit schließt ideenreiche Arbeit in den Kollegien der Rechtsanwälte ein", Heue Justiz, Heft 3/88 SöEbenda;
Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 13 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 13) Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989, Seite 13 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 13)

Dokumentation: Entwicklungstendenzen der Rechte des Verteidigers im Strafverfahren der DDR. Voraussetzungen und Möglichkeiten der offensiven Nutzung der Verteidigerrechte in Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen des MfS bearbeitet werden, um einen möglichst hohen politischen Nutzeffekt zu erzielen, Diplomarbeit Offiziersschüler Axel Henschke (HA Ⅸ/9), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-343/89, Potsdam 1989 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-343/89 1989, S. 1-55).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Widersprüchen zwischen den imperialistischen Staaten und Monopolen sowie den verschiedensten reaktionären Institutionen, Gruppierungen und Einzelpersonen ergeben. Sie beinhalten vor allem Auseinandersetzungen um die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur Lösung der Aufgaben im Verantwortungsbereich des Kampfkollektives ist das richtige und differenzierte Bewerten der Leistungen von wesentlicher Bedeutung. Diese kann erfolgen in einer sofortigen Auswertung an Ort und Stelle zweifelsfrei Wstgestellt werden können, oder zur Klärung enüsV die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gehrdenlJen Sachverhalts, wenn dies unumgänglich ist.

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