Grundsätze und Erfahrungen zur Durchführung der politisch-operativen Abwehrarbeit in den Strafgefangenenarbeitskommandos der Linie ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit 1975, Seite 65

Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 65 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 65); - Blatt 65 - in der Zusammenarbeit zur Kenntnis gel halte urid Zusammenhänge, GV3 JK3 001-87/75 die strafrechtliche Verantwortung bei Pflicht'gemäß § 245 StGB, die wahrheitsgemäße und vollständige B dem Kandidaten bekanntgewordenen relev Verletzung der Geheimhaltungs- 000066 ngenden Tatsachen, Sachver- erichterstattung über alle anten Informationen, - die mündliche und schriftliche Berichterstattung, das VerbindungsSchema und bei operativer Notwendigkeit - den Decknamen. Ein wichtiger Bestandteil der Verpflichtung des Kandidaten ist die Übertragung eines konkreten operativen Auftrages, der in seinen Grundzügen bereits in Vorbereitung auf die Werbung dingt davon auszugehen, daß "sowohl der des Auftrages als auch die Art und Weise neugeworbenen inoffiziellen Mitarbeiter je dafür sein müssen, daß seine Zusage zur jZusammenarbeit richtig und notwendig war. Es darf auf keinen Pall geschehen, daß ein neugeworbener inoffizieller Mitarbeiter keinen, einen allgemeinen oder von der ihm I gegebenen Begründung für die Zusammenarbeit stark abweichenden Auftrag erhält." zu erarbeiten ist. Es ist unbe-Charakter und die Zielstellung der Auftragserteilung an den diesem eine erste Bestätigung Ausgehend von diesem Grundsatz sollte mi ten operativen Auftrages eine sehr sorgf ierung und Darlegung der Verhaltenslinie Einbeziehung der Meinung der IKP, erfolg t Erteilung des ersten konkre-ältige und ausführliche Instrü-, unter Beachtung und aktiver en. Das ist um so notwendiger, da es sich in der operativen Abwehrarbeit in den SG AK der Linie XIV bewährt hat, der neugeworbenen IKP solche operativen Aufträge zu übergeben, wo siei konkret berichten muß zu Personen und bestimmten Sachverhalten und die nach Möglichkeit belasten-;
Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 65 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 65) Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 65 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 65)

Dokumentation: Grundsätze und Erfahrungen zur Durchführung der politisch-operativen Abwehrarbeit in den Strafgefangenenarbeitskommandos (SDAK) der Linie ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 1-155).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

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