Grundsätze und Erfahrungen zur Durchführung der politisch-operativen Abwehrarbeit in den Strafgefangenenarbeitskommandos der Linie ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit 1975, Seite 141

Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 141 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 141); - Blatt 141 - GVS JHS 001-87/75 .1“" StVA Leipzig: Belegungsstärke und Aufsichtspersonal BS'tU 0 0 0142 StVA Cottbus ÜHA MfS Leipzig: Belegungsstärke und Stärke des Aufsichtspersonals ArbeitsProgramme - für v/elche Betriebe,Haltung des. Aufsichtspersonals zu den Strafgefangenen, Stellung,, einzelner Strafgefangener, die als "Zinker1' bekannt sind und solche die bich rege politisch beteiligt haben -. Dienstgrade und Hamen den Yfachpersonals, Stärke des Wachpersonals und der übrigen Angestellten, besonders der Untersuchungsführer, ke des Arbeitskommandos nis der Angestellten zu genen, Anzahl der im'Hof Belegungsstärke der UHA, Stär-Aufstockung der UHA, Verhält-Üntersuchungs- und Strafgefan-abgesteilten Dienst- und Privatfahrzeuge urid deren polizeiliches Kennzeichen, Absicherung der UHA, Charakterisierung einzelner Angestellter. Konkretisierung, Bestätigung bereits vorhandener Angaben an Hand eines Stadtplanes und von Luftbildaufnahmen vön Leipzig über Objekte und Dienststellen der NVA, der Sowjetarmee, der Deutschen Volkspolizei und des MfS. Frage: Welche Angaben machten Sie bei der Befragung in Stuttgart im August 1972 gegenüber der von Ihnen als Mitarbeiter eines imperialistischen Geheimdienstes bezeichneten Person über die Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit in Leipzig? ■ r Antwort: Ich berichtete dem Mitarbeiter eines imperialistischen Geheimdienstes, daß ich vom September 1970 bis Januar 19*71 als Untersuchungsgefangener in der Untei'suchungshaftanstalt (UHA) des MfS in Leipzig war, da ich einen ungesetzlichen Grenzübertritt versucht hatte und daß ich von einem kleineren dicken Hauptmann im ersten Zimmer ! der vierten Etage vernommen wurde. i, Ab Januar 1971 wurde ich in das Arbeitskommando der UHA des MfS Leipzig (;
Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 141 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 141) Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 141 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 141)

Dokumentation: Grundsätze und Erfahrungen zur Durchführung der politisch-operativen Abwehrarbeit in den Strafgefangenenarbeitskommandos (SDAK) der Linie ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 1-155).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit von Angehörigen Staatssicherheit , der Anklagevertretung, des Gerichts, der Zeugen und anderer Personen sicherzustellen und die Durchführung von Amtshandlungen in den Gerichtsverhandlungen zu ermöglichen.

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