Grundsätze und Erfahrungen zur Durchführung der politisch-operativen Abwehrarbeit in den Strafgefangenenarbeitskommandos der Linie ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit 1975, Seite 14

Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 14 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 14); - Blatt 14 - des Genossen Minister.wie aiaer polit GVS JHS 001-87/75 Stellung des, Leiters der Abteilung XIV d der inie J27vom 13 ,- "'5. 1975. i sch-operafi-ven Aufgaben-esM£Snuf der Dienstkonferenz and schöpferisch in der poli-l anzuwenden und durchzusetzen .Diese Dienstanweisungen sind konsequent tisch-operativen Abwehrarbeit in den SGAlE Die Erfahrungen in der politisch-operativen Abwehrarbeit der Linie XIV bestätigen, daß der Gegner verstärkte Anstrengungen unternimmt, in die Untersuchungshaftanstalten des MfS einzudringen, diese umfassend aufzuklären, Mitarbeiter und Regimeverhältnisse sowie das Sicherungssystem n für seine subversiven Alctivi- zu erkunden und begünstigende Bedingunge täten zu erkennen. Durch die Linie IX und durch eigene Ergebnisse der politisch-operativen Abwehrarbeit der Linie XIV konnte nachgewiesen werden, daß der Gegner ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee, die in die Bundesrepublik Deutschland fahnenflüchtig wurden und andere eines Staatsverbrechens schuldige Personen zielgerichtet beauftragt, die oben genannte Zielstellung bei der Aufklärung der Mitarbeiter und Objekte des MfS, ins- und anschließend im Strafvollzug ich auch konkret auf die SGAX besonderewährend der Untersuchungshaft zu realisieren. Diese Aufträge bezogen s der Linie-XIV. (Anlage I) vor allem die westlichen Ge-der Entlassung aus beziehungs- Des weiteren ist bekannt, daß der Gegner, O heimdienste, nach wie vor die im Rahmen weise der Aberkennung der Staatsbürgersdhaft der Deutschen Demokratischen . Republik auf der Grundlage der §§ 5 und '10 des Staatsbürgerschaftsgesetzes vom 20.2.1967 in Verbindung mit dem ;§ 1 der DurchführungsOrdnung zum Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik . i ■ vom 3.8.1967 nach der Bundesrepublik Deutschland entlassenen Strafgefan-■ genen einer, längeren und gründlichen Befragung unterzieht und maximale Informationen von diesen Personen abschöpft. (Anlage II) Erneut straffällig gewordene Rückkehrer laus der Bundesrepublik Deutsch-;
Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 14 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 14) Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 14 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 14)

Dokumentation: Grundsätze und Erfahrungen zur Durchführung der politisch-operativen Abwehrarbeit in den Strafgefangenenarbeitskommandos (SDAK) der Linie ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 1-155).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung oder der Untersuchungshaft gefährdet wird. Eine Teilvorlesung des Briefinhaltes ist möglich. Beide Eälle oedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Staatsanwalt.

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