Grundsätze und Erfahrungen zur Durchführung der politisch-operativen Abwehrarbeit in den Strafgefangenenarbeitskommandos der Linie ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit 1975, Seite 133

Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 133 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 133); - Blatt 133 - GVS JH3 001-87/75 000134 Strafvollzug befinde, sollte ifih diese nutzen, wenn ich über meine Verbindungen zum Geheimdienst sprechen rpßte. Damit wäre dem Geheimdienst, wie ich durch die Mitarbeiter erfuhr, dahingehend geholfen, daß sie, da ich meinen Auftrag sowieso nicht' umfassend ausführen könne, die aktuellsten Angaben über die Organeides MfS und deren Arbeitsmetho- '■ l - den erhalten würden. Mach einer derartigen' Flucht sollte ich versuchen, mich an die* Botschaft der USA in Warschau (VR Polen) zü wenden. Von dort aus würde ich dann weitervermittelt und könnte in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren. I Außerdem habe ich für meinen Aufenthalt■ im Strafvollzug keine weiteren Instruktionen erhalten, da auch auf meine Erfahrungen, die ich durch eine zweimalige Inhaftierung in der Deutschen Demokratischen Republik gesammelt hatte, auf gebaut wurde. 9. Auszug aus dem Vernehmuhgsprotokoll des Beschuldigten1 dem Untersuchungsorgan der BVfS Schwerin vom 16. 11. 1971 vor . Frage: Welche Aufträge erhielten Sie zur Erkundung von Haftanstalten in der Deutschen Demokratischen Republik? Antwort: Bei den Zusammentreffen mit Mitarbeitern ■ des amerikanischen Geheimdienstes am 1.7.1971 in der Dienststelle außer-/ halb des sogenannten Notaufnahmelagers in Gießen sowie am 14.8.1971 in Duisburg, wurde mir bereits gesagt, daß ich damit rechnen muß, nach meiner Rückkehr in die Deutsche Demokratische Republik inhaftiert zu werden. Ich wurde dahingehend instruiert, daß ich meine Inhaftierung nutzen soll, um alie Strafanstalten, die im Laufe meiner Strafverbüßung ich kennenlernen würde, aufzuklären. Dabei wurde mir zunächst erklärt, daß ich zuerst in Untersuchungshaft kommen werde und anschließend eventuell in den Strafvollzug. .* D Es wurde mir aufgezeigt, daß es mehrere'Möglichkeiten für mich gibt, in Untersuchungshaft zu kommen, nämlicheinmal bei der Volkspolizei, I zum anderen bei der Staatssicherheit. Wovon diese Art der Inhaftierung * abhängt, wurde mir nicht gesagt. Unabhängig davon waren alle Informa- i i;
Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 133 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 133) Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975, Seite 133 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 133)

Dokumentation: Grundsätze und Erfahrungen zur Durchführung der politisch-operativen Abwehrarbeit in den Strafgefangenenarbeitskommandos (SDAK) der Linie ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit Hauptmann Volkmar Heinz (Abt. ⅩⅣ), Oberleutnant Lothar Rüdiger (BV Lpz. Abt. Ⅺ), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Geheime Verschlußsache (GVS) o001-87/75, Potsdam 1975 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS GVS o001-87/75 1975, S. 1-155).

Auf der Grundlage der Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit diese ehemalige Tätigkeit wie folgt legendieren. Bei der Feststellung von Interessen dritter Personen oder von Gefahrenmomenten für die Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung der Ziele, Absichten und Maßnahmen sowie Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß die schöpferische Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen stellen die genannten Beispiele gestalteter Anlässe und hierauf beruhende Offizialisierungsmaßnahmen durch strafprozessuale Prüfungshandlungen grundsätzlich nur verallgemeinerungsunwürdige Einzelbeispiele dar.

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