Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit 1988, Seite 27

Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 27 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 27);  I - 27 - I OHS OOOlj-5 27 4.2. Zur Rechtsstellung des befragten Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit 4.2.1. Zur Rechtsstellung des Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit als Militärperson Der Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit steht im Dienstverhältnis eines Berufssoldaten. Er ist gemäß dem Wehrdienstgesetz der DDR Militärperson*24 Die Stellung des Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit wird gemäß den Grundsätzen der Innendienstordnung des MfS durch das Dienstverhältnis, den Dienstgrad und die Dienststellung und die darin fixierten Rechte und Pflichten bestimmt. Nach der Dienststellung unterscheiden sich Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit in Vorgesetzte und Unterstellte, Der unterstellte Mitarbeiter hat die seitens des mit Befehls- und Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Vorgesetzten ergangenen Befehle entsprechend den Grundsätzen 25 der Befehlsausführung zu erfüllen. Aus der Stellung des Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit als Staatsbürger der DDR sowie als Militärperson ergeben sich differenzierte, in der Verfassung der DDR und in den innerdienstlichen Bestimmungen des Ministeriums für Staatssicherheit fixierte Rechte und Pflichten. Im Sinne der in der Verfassung der DDR, Abschnitt II, Kapitel 1, Artikel 19 bis 40, festgeschriebenen Grundrechte und Grundpflichten, wie das Recht auf Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung, auf Arbeit, Bildung, auf Rechtssicherheit, die Pflicht zur Vertei-~ - oß digung der sozialistischen Errungenschaften u. a. m. , sind die in den innerdienstlichen Befehlen und Bestimmungen, ins- 24Vgl. Wehrdienstgesetz der DDR, §§ 18 Absatz 1, 33 Absatz 2 sowie Bekanntmachung über den Dienst, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht, vom 25. 3, 1982 25Vgl. Innendienstordnung des MfS, Ziffer 3.1* und 4, 26 Vgl, Verfassung der DDR;
Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 27 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 27) Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 27 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 27)

Dokumentation: Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 1-47).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres im in Güstrow - Material der Bezirksleitung der Schwerin - Rubinstein, ,L.

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