Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit 1988, Seite 24

Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 24 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 24); 24 gung in einem Objekt vorgenommen werden# Rechtliche Grundlage dieser Maßnahme ist jedoch nicht die Disziplinarordnung# sondern das sich aus der Innendienstordnung des MfS ergebende Unterstellungsverhältnis und die damit verbundene Befehlsgewalt des Vorgesetzten# der befugt ist# Ort und Zeit der operativen Befragung festzulegen. Gleichzeitig werden in Übereinstimmung mit der Disziplinarordnung, ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und damit zusammen*-hängenden Erfordernissen der Geheimhaltung und Konspiration, die Bedingungen für den Aufenthalt im Objekt# wie - die Maßnahmen zur Absicherung des Objektes und des Mitarbeiters, - Festlegungen bezüglich der Kommunikation des Mitarbeiters mit seiner Dienststelle, Familienangehörigen oder anderen Personen, - der Einsatz operativer Technik, - die Legendierung der Maßnahme u, a, m,# unabhängig von Dienstgrad und Dienststellung des zu Befragenden festgelegt# Die Befragung des Mitarbeiters selbst erfolgt unter den in diesem Abschnitt genannten Voraussetzungen durch einen geeigneten# durch den Leiter der Hauptabteilung IX/5 befohlenen Untersuchungsführer, Ergeben erste Befragungen durch den direkten Vorgesetzten, oder die mit der Prüfung des Vorkommnisses beauftragte Hauptabteilung IX/5 disziplinarische Verantwortlichkeit des befragten Mitarbeiters# so bestehen in der gerechtfertigten Aussprache von Disziplinarstrafen weitere Möglichkeiten, die Bewegungsfreiheit des Mitarbeiters zeitlich und räumlich für die Durchführung operativer Befragungen einzuschränken, In diesem Sinne nutzbare, nur vom Disziplinarbefugten auszusprechende Disziplinarstrafen sind der Arrest in der Arrestanstalt bis zu 10 Tagen für Mannschaftsdienstgrade sowie der Hausarrest bis zu 10 Tagen bei Offizieren bis;
Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 24 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 24) Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 24 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 24)

Dokumentation: Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 1-47).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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