Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit 1988, Seite 15

Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 15 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 15); - 15 - 3HS 0001-519?M j! * von Angehörigen berührt aber nicht selten, wie bereits weiter vorn in anderem Zusammenhang dargestellt, die politischoperative Arbeit oder andere Interessen des Ministeriums für Staatssicherheit. Das im Zuge der operativen Befragung in der Regel entstandene Befragungsprotokoll kann deshalb wegen des geheimzuhaltenden Charakters und der möglichen Rückschlüsse auf die Herkunft verschiedener Informationen de6 Untersuchungsorgans im Einzelfall nicht ohne weiteres als ein den Tatverdacht begründendes Beweismittel für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens genutzt werden, obwohl die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung IX vom 1. 12. 1984 ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtsprüfungshandlungen gemäß § 92 ff. StPO durchzufüh-11 ren. Im Sinne dieser Orientierung kann auch das strafprozessuale Prüfungsverfahren gegen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit genutzt werden, um die in der operativen Befragung erarbeiteten, den Straftatverdacht begründenden Informationen und Beweismittel entsprechend den Erfordernissen der Konspiration und Geheimhaltung zu gestalten und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zu sichern. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, daß mit der Einleitung und Durchführung prozessualer Prüfungshandlungen gemäß § 92 ff. StPO die Zuständigkeit des Staatsanwaltes gegeben ist. Die damit verbundenen Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse des Staatsanwaltes können für die Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen gegen einen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit dann von Bedeutung sein, wenn politisch-operative 11 11 Vgl, Orientierung des Leiters der Hauptabteilung IX zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiums gemäß § 92 ff, StPO in der Untersuchungsarbeit des MfS vom 1. 12. 1984, Ziffer 4,1.;
Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 15 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 15) Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 15 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 15)

Dokumentation: Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 1-47).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Arbeitsgrundlage des Transport- und Prozeßkommandos sind: Strafprozeßordnung der Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unter- suchungshaft vom, Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurch- führung in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der fer Linie den zuständigen Ärzten der Medie Staatssicherheit und den abwehrmäßig zuständigen opeinheiten die konsequente Sicherung der inget zu gewährleisten.

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