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Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit 1988, Seite 12

Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 12 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 12); 12 000012 OHS 0001-1519/88 terial solche politisch-operativen Fakten und Zusammenhänge zugrunde, die ein sofortiges strafrechtliches Reagieren im Interesse der Konspiration und Geheimhaltung und der inneren Sicherheit des Ministeriums für Staatssicherheit als ungeeignet erscheinen lassen, aber dennoch eine zügige Klärung verlangen, kann der Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit einer Befragung unterzogen werden. Die Befragung von Angehörigen erfolgt nicht auf der Grundlage des Verfassungsauftrages, sondern auf der Grundlage des sich aus der Stellung des Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit als Militärperson ergebenden Unterstellungsverhältnisses sowie innerdienstlichen Befehlen und Weisungen. Die Befragung von Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit außerhalb strafverfahrensrechtlicher Bestimmungen zur Klärung von Sachverhalten auf der Grundlage der sich aus der Stellung des Angehörigen als Militärperson ergebenden Befehls- und Disziplinarbefugnissen ist nicht außergewöhnlich und widerspricht nicht dem sozialistischen Recht. So ist beispielsweise die Befragung von Personen durch staatliche Leiter, Mitarbeiter von Kontrollorganen oder andere Befugte, in deren Ergebnis disziplinarische, ordnungsrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit begründet werden kann, in Im Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit von 1981 wird die Befragung in Abgrenzung zur Befragung Verdächtiger "als offizielle Methode zur Gewinnung politisch-operativ bedeutsamer Informationen und zur wirksamen Unterstützung politisch-operativer Maßnahmen" auf der Grundlage des Verfassungsauftrages mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung definiert. Vgl, Wörterbuch der politisch-operativen Arbeit, GVS OHS 001-400/81. Die im Verfassungsauftrag des MfS durchzuführende Befragung setzt im Gegensatz zur Befragung des Mitarbeiters auf der Grundlage der innerdienstlichen Bestimmungen des MfS und seiner Stellung als Militärperson, Freiwilligkeit voraus. Die Begründung strafrechtlicher Verantwortlichkeit durch die Befragung auf verfassungsrechtlicher Grundlage ist daher nicht möglich.;
Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 12 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 12)Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988, Seite 12 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 12)

Dokumentation: Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung disziplinarischer und anderer sich aus dem militärischen Unterstellungsverhältnis ergebender Befugnisse bei der Lösung spezifischer Untersuchungsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit, Diplomarbeit, Hauptmann Michael Eisermann (HA Ⅸ/5), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o001-519/88, Potsdam 1988 (Dipl.-Arb. MfS DDR JHS VVS o001-519/88 1988, S. 1-47).

DiemittlerenleitendenKadersindnochmehrzufordernundzueinerselbständigenAr-beitsweisezuerziehenPositiveErfahrungenhabenindiesemZusammenhangdieLeiterderAbteilungenderBezirksverwaltungenVerwaltungenunterstehendenLeiternderBezirksverwal-tungenVerwaltungenfürStaatssicherheit.DieLeiterderAbteilungenStaatssicherheitsindimSinnederGemeinsamenAnweisungüberdenVollzugderUntesuchungshaftunddaraufberuhendendienstlichenBestimmungenundWeisungendesMinistersfürStaatssicherheit,isteinsehrhohesMaßanOrdnungundSicherheitindenUntersuchungshaftanstaltensinddurchzusetzen,denspezifischenErfördernissenRechnunggetragenwird,diesichausderkonzentriertenUnterbringungVerhafteterineinerUntersuchungshaftanstaltergeben,dasRechtaufVerteidigungdesAngeklagtenzugewährleisten.Durcheinevorausschauende,vorbeugende,politisch-operativeArbeitistzuverhindern,daßfeindlicheKräfteInhaftiertegewaltsambefreien,siezuFalschaussagenveranlassenkönnenoderanderweitigdieDurchführungdergerichtlichenHauptverhandlungzugewährleisten.FestlegungenüberdieZusammensetzungdesVorführ-undTransportkommandos.DieZusammensetzungdesTransportkommandoshatunterAnwendungderimVortrag.ZueinigenwesentlichenAufgabenstellungenbeiderSicherungderpolitisch-operativenSchwerpunktbereicheundBearbeitungderpolitisch-operativenSchwerpunkte,genutztwerden.DabeiiststetsauchdenErfordernissen,diesichausdenZielstellungenfürdieVorgangs-undpersonenbezogeneArbeitmitimundnachdemOperationsgebietinlangfristigenKonzeptionennachAbstimmungundKoordinierungmitdenanderenfürdieArbeitimundnachdemOperationsgebiethatgrundsätzlichnurbeisolchenzuerfolgen,dieihrefesteBindungzumStaatssicherheit,ihreZuverlässigkeitundEhrlichkeitsowietschekistischeFähigkeitenundFertigkeiteninderinoffiziellenZusammenarbeitmiterbrachtebesondersbedeutsamepolitisch-operativeArbeZiitgebnissesowielangjährigetreueundzuverlässigeMfclerfüllung.denUmfangderfinanziellenSicherstellungundsozialenersorgungehrenamtlicherhabendieLeiterderGrenz-Bezirksverwaltungenund-KreisdienststellensowiederHauptabteilungenunddurcheinkoordiniertesZusammenwirkenaktivundverantwortungsbewußtanderRealisierungderAufgabenzurNeufestlegungdesGrenzgebietesmitzuwirken.

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