Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit und den Abteilungen XIV der Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit 1973, Anlage 3, Blatt 6

Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung XIV des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik] und den Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) (DA - politisch-operative Dienstdurchführung der Abteilungen XIV), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 022-104/73, Berlin, 12.2.1973, Anlage 3, Blatt 6 (DA pol.-op. Di.-Durchf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 3, Bl. 6); - 6 - WS MfS 022-104/7 Anlage 3 g) einen Gerichtsbeschluß bei Anordnung des Vollzuges der auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe oder Arbeitserziehung, h) einen Gerichtsbeschluß über die Umwandlung einer Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe und ein Urteil mit Gründen oder eine Urteilsformel und einen Auszug aus den Urteilsgründen, i) einen Gerichtsbeschluß bei Ausspruch von Jugendhaft nach § 345, Abs* 2 StPO, j) die Begleitakte. Liegen 12 Tage nach Rechtskraft des Urteils bei inhaftierten Verurteilten die Unterlagen noch nicht vor, sind diese beim zuständigen Gericht anzumahnen. 6.2. Sind rechtskräftig verurteilte Personen infolge Ausschreibung zur Fahndung festgenommen worden, genügt zur Aufnahme die Einlieferungsanweisung oder die Durchschrift der Fahndungslöschung (KP 28). Die Unterlagen sind unverzüglich von der Vollzugseinrichtung anzufordern, welche die Fahndung beantragt hat. Bei Einlieferungen von Verurteilten in Strafvollzugseinrichtungen, bei denen das, Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsorgane des MfS geführt wurde, verbleibt das Urteil aus Gründen der Konspiration in den Akten der Untersuchungsabteilung bzw. in der Untersuchungshaftanstalt. Der Strafvollzugseinrichtung ist ein Kurzurteil ausstellen zu lassen. Noch nicht rechtskräftig Verurteilte können aus Sicherheitsgründen bereits vor Rechtskraft des Urteils in die vorgesehene Strafvollzugseinrichtung eingewiesen werden. Diese Maßnahme bedarf der Zustimmung des zuständigen Gerichtes. Sie kann in dringenden Fällen nachträglich eingeholt werden* Die Behandlung dieser Inhaftierten hat bis zum Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung, nach den Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung zu erfolgen. Kopie AR 8;
Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung XIV des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik] und den Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) (DA - politisch-operative Dienstdurchführung der Abteilungen XIV), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 022-104/73, Berlin, 12.2.1973, Anlage 3, Blatt 6 (DA pol.-op. Di.-Durchf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 3, Bl. 6) Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung XIV des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik] und den Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) (DA - politisch-operative Dienstdurchführung der Abteilungen XIV), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 022-104/73, Berlin, 12.2.1973, Anlage 3, Blatt 6 (DA pol.-op. Di.-Durchf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 3, Bl. 6)

Dokumentation Stasi-Dienstanweisung politisch-operative Dienstdurchführung Abt. XIV MfS DDR VVS 022-104/73 1973; DA politisch-operative Dienstdurchführung Abt. XIV MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 3, Bl. ###Zahl###; Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung XIV des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik] und den Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) (DA - politisch-operative Dienstdurchführung der Abteilungen XIV), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 022-104/73, Berlin, 12.2.1973, Anlage 3 (DA pol.-op. Di.-Durchf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 3, Bl. 1-41).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Haupt Verhandlung und der Mobilisierung der Bürger zur Mitwirkung an der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie der demokratischen Kontrolle der Rechtsprechung durch die Öffentlichkeit und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der erarbeiteten politisch-operativ bedeutsamen Informationen noch stärker und differenzierter zur Einleitung und Realisierung von Maßnahmen zur Veränderung der Situation herangezogen werden.

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