Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung ⅩⅣ des Ministeriums für Staatssicherheit und den Abteilungen XIV der Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit 1973, Anlage 3, Blatt 29

Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung XIV des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik] und den Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) (DA - politisch-operative Dienstdurchführung der Abteilungen XIV), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 022-104/73, Berlin, 12.2.1973, Anlage 3, Blatt 29 (DA pol.-op. Di.-Durchf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 3, Bl. 29); - 29 - WS MfS 022-104/123. Anlage 3 In jedem Führungsbericht sind neben den Vorstrafen und der zur Zeit zu vollziehenden Strafe auch alle noch im Anschluß zu verwirklichenden Strafen mit Freiheitsentzug anzugeben. Die Erarbeitung von angeforderten Führungsberichten hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen Sofern ein Führungsbericht als Grundlage für eine Strafaussetzung auf Bewährung, Beendigung der Arbeitserziehung oder Entlassung aus dem Jugendhaus dienen soll, ist die Stellungnahme des Leiters der Vollzugseinrichtung zur beabsichtigten Maßnahme erforderlich Der Antrag ist über den zuständigen Staatsanwalt zu leiten Von üntersuchungsorganen angeforderte Beurteilungen über Inhaftierte im Falle eines neuen Ermittlungsverfahrens sind formlos zu fertigen. Registratur und Postkontrolle Der gesamte Postverkehr der Inhaftierten ist zu registrieren, Gerichtliche Schreiben an Inhaftierte sind unverzüglich auszuhändigen, damit innerhalb der vorgeschriebenen Frist Stellung genommen werden kann. Während des Ermittlungsverfahrens sind die Briefe von oder an Verhaftete über das zuständige Untersuchungsorgan an den zuständigen Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren direkt an das Gericht zur Kontrolle zu übergeben. Ausgenommen hiervon sind Briefe an und von Rechtsanwälten, sofern der Staatsanwalt für die Zeit des Ermittlungsverfahrens keine besonderen Bedingungen gestellt hat. Ausgehende Briefe sind vor der Weiterleitung zu frankieren. Kopie SStU AR 8;
Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung XIV des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik] und den Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) (DA - politisch-operative Dienstdurchführung der Abteilungen XIV), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 022-104/73, Berlin, 12.2.1973, Anlage 3, Blatt 29 (DA pol.-op. Di.-Durchf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 3, Bl. 29) Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung XIV des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik] und den Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) (DA - politisch-operative Dienstdurchführung der Abteilungen XIV), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 022-104/73, Berlin, 12.2.1973, Anlage 3, Blatt 29 (DA pol.-op. Di.-Durchf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 3, Bl. 29)

Dokumentation Stasi-Dienstanweisung politisch-operative Dienstdurchführung Abt. XIV MfS DDR VVS 022-104/73 1973; DA politisch-operative Dienstdurchführung Abt. XIV MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 3, Bl. ###Zahl###; Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung XIV des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik] und den Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) (DA - politisch-operative Dienstdurchführung der Abteilungen XIV), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 022-104/73, Berlin, 12.2.1973, Anlage 3 (DA pol.-op. Di.-Durchf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 3, Bl. 1-41).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie Staatssicherheit , insbesondere in Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, von denen bei der Erarbeitung eines Entwurfs einer Dienstanweisung der Linie auszugehen ist Geheime Verschlußsache. Die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter trägt das Untersuchungsorgan in diesem Sinne, hohe Verantwortung bei der Garantie und dem Schutz der verfassungsmäßigen Rechte Beschuldigter.

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