Anlage 3 Dienstanweisung VVS MfS - 022 104/73Anlage 3, Blatt 26

Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchfuehrung der Abteilung XIV des Ministeriums fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik] und den Abteilungen XIV der Bezirksverwaltungen (BV) fuer Staatssicherheit (BVfS) (DA - politisch-operative Dienstdurchfuehrung der Abteilungen XIV), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium fuer Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) 022-104/73, Berlin, 12.2.1973, Anlage 3, Blatt 26 (DA pol.-op. Di.-Durchf. Abt. XIV MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 3, Bl. 26); ?- 26 - WS MfS 022-104/7 Anlage 3 Anklageschrift, Eroeffnungsbeschluss und Ladung sind den Verhafteten unverzueglich nach Eingang gegen Quittung aus zuhaendi gen Liegt eine gerichtliche Aordnung vor, dass die Anklageschrift und der Eroeffnungsbeschluss den Verhafteten nicht zuzustellen sind, ist zu gewaehrleisten, dass die Verhafteten ausreichend Gelegenheit erhalten, sich die Prozessdokumente gruendlich durchzulesen und von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Die Kenntnisnahme ist durch die Unterschrift der Verhafteten zu bestaetigen. Die den Angeklagten unmittelbar nach der Urteilsverkuendung vom Gericht zugestellte Ausfertigung des Urteils ist ihnen bis zur Rechtskraft zu belassen. Die Angeklagten koennen das Urteil ihrem Verteidiger aushaendigen. Liegt eine gerichtliche Anordnung gemaess ? ISA- Abs. A StPO vor, dass das Urteil den Angeklagten nicht zugestellt, sondern nur bekanntgegeben werden darf, ist zu gewaehrleisten, dass die Angeklagten ausreichend Gelegenheit erhalten, das Urteil gruendlich durchzulesen und von seinem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Die Kenntnisnahme ist durch die Unterschrift der Angeklagten zu bestaetigen. Dem Verteidiger ist in einem solchen Fall die Einsicht in das Urteil nur in den Raeumen der Untersuchungshaftanstalt moeglich. Die Angeklagten koennen im Strafverfahren die Berufung zu Protokoll der Rechtsantragsstelle des Kreisgerichts erklaeren, schriftlich einreichen oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Kopie AR 8;
Anlage 3 Blatt 26 Anlage 3 Blatt 26

Dokumentation Stasi-Dienstanweisung politisch-operative Dienstdurchführung Abt. XIV MfS DDR VVS 022-104/73 1973; DA politisch-operative Dienstdurchführung Abt. XIV MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 3, Bl. ###Zahl###; Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung XIV des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik] und den Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) (DA - politisch-operative Dienstdurchführung der Abteilungen XIV), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 022-104/73, Berlin, 12.2.1973, Anlage 3 (DA pol.-op. Di.-Durchf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 3, Bl. 1-41).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung besitzen, sich unterschiedlicher, zum Teil widersprechender Verhaltensweisen in den einzelnen Lebensbereichen bedienen, um ihre feindlich-negative Einstellung ihre feindlichnegativen Handlungen zu tarnen. Deshalb ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Vernehmungeft. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Einzuarbeitenden zur anforderungsgerechten Dokumentierung von Vernehmungsergebnissen sowie von Ergebnissen anderer Untersuchungshandlungen werden weiter entwickelt.

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