Anlage 2 Dienstanweisung VVS MfS - 022 104/73Anlage 2, Blatt 7

Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchfuehrung der Abteilung XIV des Ministeriums fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik] und den Abteilungen XIV der Bezirksverwaltungen (BV) fuer Staatssicherheit (BVfS) (DA - politisch-operative Dienstdurchfuehrung der Abteilungen XIV), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium fuer Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) 022-104/73, Berlin, 12.2.1973, Anlage 2, Blatt 7 (DA pol.-op. Di.-Durchf. Abt. XIV MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 2, Bl. 7); ?- 7 - WS MfS 022-104/73 Anlage 2 Durch den Transportleiter sind die Angehoerigen waehrend des Gefangenentransportes oder der Vorfuehrung so einzusetzen, dass die Einhaltung der Sicherheitsgrundsaetze und der Vollzug der Untersuchungshaft umfassend gewaehrleistet wird. Die Bewaffnung der Angehoerigen des Transport- und Prozesskommandos besteht in der Regel aus Schnellfeuerwaffen und Dienstpistole. Bei auftretenden Stoerungen waehrend des Gefangenentransportes/ Vorfuehrung ist die naechste Bezirksverwaltung/Verwaltung oder Kreisdienststelle des MfS zur Inanspruchnahme von Hilfe und Unterstuetzung aufzusuchen. Durchfuehrung von Sondertransporten - Sondertransporte sind nur. auf Weisung des Leiters der Abteilung XIV durchzufuehren* Sie sind operativ vorzubereiten und durch besondere Sicherheitsvorkehrungen abzusichern. - Sondertransporte sind solche Ueberfuehrungen oder Vorfuehrungen von Personen, bei denen eine besondere politisch-operative Bedeutung vorliegt. - Die zu Sondertransporten eingesetzten Kraefte sind durch den Leiter der Abteilung XIV in die Aufgaben und Zielstellung des Sondertransportes einzuweisen und mit den erforderlichen operativen Massnahmen vertraut zu machen. - Durch den Transportleiter sind waehrend des Sondertransportes entsprechend der operativen Situation, die notwendigen Massnahmen selbstaendig festzulegen und eine stabile Funkverbindung mit der eigenen oder einer anderen zugewiesenen Abteilung aufrecht zu erhalten. Kopie AR 8;
Anlage 2 Dokument Blatt 7 Anlage 2 Dokument Blatt 7

Dokumentation Stasi-Dienstanweisung politisch-operative Dienstdurchführung Abt. XIV MfS DDR VVS 022-104/73 1973; DA politisch-operative Dienstdurchführung Abt. XIV MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 2, Bl. ###Zahl###; Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung der Abteilung XIV des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik] und den Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) für Staatssicherheit (BVfS) (DA - politisch-operative Dienstdurchführung der Abteilungen XIV), Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 022-104/73, Berlin, 12.2.1973, Anlage 2 (DA pol.-op. Di.-Durchf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR VVS 022-104/73 1973, Anl. 2, Bl. 1-17).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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