Dienstanweisung 1/86, VVS MfS - o008 14/86, Seite 9

Dienstanweisung Nr. 1/86 ueber den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewaehrleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerium fuer Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o008-14/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 9 (DA 1/86 DDR MfS Min. VVS o008-14/86 1986, S. 9); ?I A i.\ 1 0 1 Q 0 ) A \lvs MfS 0OO8-I4/86 des Vollzuges der LU rrfc-g rstrc h u n y s 11 a f t"*l n den Untersuchungshaftanstalten des MfS vorzunehmen (das betrifft besonders die Durchsetzung der Pflichten sowie die Gewaehrleistung der Rechte der Verhafteten, die Gesetzlichkeit der Anwendung von Disziplinaer- und Sicherungsmassnahmen gegenueber Verhafteten und die Untersuchung besonderer Vorkommnisse mit Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten), wahrnehmen koennen bzw. den zustaendigen Staatsanwaelten Auskuenfte ueber den Vollzug der Untersuchungshaft an Verhafteten erteilt und die von ihnen gegebenen Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ausgefuehrt werden; die Einleitung und Durchsetzung aller erforderlichen Aufgaben und Massnahmen zur Gewaehrleistung einer staendigen hohen inneren und aeusseren Sicherheit der Untersuchungshaftanstalten des MfS sowie bei allen Massnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft ; W* die sichere Verwahrung und Unterbringung der Verhafteten einschliesslich ihrer Versorgung und medizinischen Betreuung zur Realisierung der mit ihrer Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten des MfS verfolgten Zielstellung auf der Grundlage der dafuer geltenden Rechtsvorschriften sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen; - die sichere, unbefugten Zugriff ausschliessende Lagerung der fuer die Fuehrung und Leitung sowie zur Aufrechterhaltung des Regimes in den Untersuchungshaftanstalten erforderlichen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen unter allen Lagebedingungen; - die politisch-operative Sicherung der Anlieger, Anwohner und Angehoerigen von Betrieben und Einrichtungen, die zu Ver- und Entsorgungsarbeiten, Reparaturen u. a. Dienstleistungen die Untersuchungshaftanstalten befahren oder betreten, in enger Zusammenarbeit mit den fuer diese Personen territorial oder objektmaessig zustaendigen Diensteinheiten; Kopie AR 8;
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Dokumentation Stasi Dienstanweisung 1/86 Vollzug Untersuchungshaft UHA MfS DDR VVS o008-14/86 198; Dienstanweisung Nr. 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-14/86, Berlin, 29.1.1986 (DA 1/86 DDR MfS Min. VVS o008-14/86 1986, S. 1-45).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel nicht möglich. Ursächlich dafür ist die politische Lage. Die Organisa toreri und Inspiratoren sind vom Gegner als Symbolfiguren aufgebaut worden.

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