Dienstanweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit 1986, Seite 43

Dienstanweisung Nr. 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-14/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 43 (DA 1/86 DDR MfS Min. VVS o008-14/86 1986, S. 43); 43’ i 2 5 3 Vts MfS o008-14/86 Strafgefangene, die aus prri- i't i 3 c h - o p e-r-a t 1 en Gründen zur Ver- wirklichung von Freiheitsstrafen, zur Vornahme erforderlicher Ermittlungshandlungen oder zur Vorführung zu gerichtlichen Verhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten eingewiesen werden, sind entsprechend den Festlegungen unter der Ziffer 7.3. * zu behandeln. Angehörige des MfS sind in Untersuchungshaftanstalten aufzunehmen, wenn an ihnen die ausgesprochene Disziplinarstrafe Arrest zu vollziehen ist. Die Einweisung von Angehörigen des MfS zum Vollzug der Disziplinarstrafe Arrest erfolgt auf der Grundlage der Festlegungen in der Anlage 3 zur Ordnung Nr. 14/83 - Disziplinarordnung. Der Vollzug der Disziplinarstrafe Arrest hat in den Untersuchungs haftanstalten in gesonderten Verwahrräumen zu erfolgen. Die Arrestanten sind so unterzubringen, daß zu Verhafteten und % , weiteren Personen gemäß Ziffer 9 der Dienstanweisung kein Kontakt hergestellt werden karmf. 1. Die Dienstanweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig wird der Befehl Nr. 6/71 vom 1. 3. 1971, Tgb.-Nr. BdL 397/71, außer Kraft gesetzt und ist bis zum 2. Der Leiter der Abteilung XIV des MfS Berlin hat zu dieser Dienstanweisung eine Haus-, Besucher- und Effektenordnung sowie Anweisungen zur Sicherung der Vorführungen zu gerichtlichen HauptVerhandlungen, der Transporte Inhaftierter und 10* 3 1986an die Dokumentenverwaltung zurückzusenden. Kopie AR 8;
Dienstanweisung Nr. 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-14/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 43 (DA 1/86 DDR MfS Min. VVS o008-14/86 1986, S. 43) Dienstanweisung Nr. 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-14/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 43 (DA 1/86 DDR MfS Min. VVS o008-14/86 1986, S. 43)

Dokumentation Stasi Dienstanweisung 1/86 Vollzug Untersuchungshaft UHA MfS DDR VVS o008-14/86 198; Dienstanweisung Nr. 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-14/86, Berlin, 29.1.1986 (DA 1/86 DDR MfS Min. VVS o008-14/86 1986, S. 1-45).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Maßnahmen der Auswertungs- und Informationstätigkeit - solchen Leitungsaufgaben wie insbesondere der Koordinierung und der Anleitung und Kontrolle.

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