Dienstanweisung 1/86, VVS MfS - o008 14/86, Seite 43

Dienstanweisung Nr. 1/86 ueber den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewaehrleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums fuer Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerium fuer Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlusssache (VVS) o008-14/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 43 (DA 1/86 DDR MfS Min. VVS o008-14/86 1986, S. 43); ?43? i 2 5 3 Vts MfS o008-14/86 Strafgefangene, die aus prri- it i 3 c h - o p e-r-a t 1 en Gruenden zur Ver- wirklichung von Freiheitsstrafen, zur Vornahme erforderlicher Ermittlungshandlungen oder zur Vorfuehrung zu gerichtlichen Verhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten eingewiesen werden, sind entsprechend den Festlegungen unter der Ziffer 7.3. * zu behandeln. Angehoerige des MfS sind in Untersuchungshaftanstalten aufzunehmen, wenn an ihnen die ausgesprochene Disziplinarstrafe Arrest zu vollziehen ist. Die Einweisung von Angehoerigen des MfS zum Vollzug der Disziplinarstrafe Arrest erfolgt auf der Grundlage der Festlegungen in der Anlage 3 zur Ordnung Nr. 14/83 - Disziplinarordnung. Der Vollzug der Disziplinarstrafe Arrest hat in den Untersuchungs haftanstalten in gesonderten Verwahrraeumen zu erfolgen. Die Arrestanten sind so unterzubringen, dass zu Verhafteten und % , weiteren Personen gemaess Ziffer 9 der Dienstanweisung kein Kontakt hergestellt werden karmf. 1. Die Dienstanweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig wird der Befehl Nr. 6/71 vom 1. 3. 1971, Tgb.-Nr. BdL 397/71, ausser Kraft gesetzt und ist bis zum 2. Der Leiter der Abteilung XIV des MfS Berlin hat zu dieser Dienstanweisung eine Haus-, Besucher- und Effektenordnung sowie Anweisungen zur Sicherung der Vorfuehrungen zu gerichtlichen HauptVerhandlungen, der Transporte Inhaftierter und 10* 3 1986an die Dokumentenverwaltung zurueckzusenden. Kopie AR 8;
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Dokumentation Stasi Dienstanweisung 1/86 Vollzug Untersuchungshaft UHA MfS DDR VVS o008-14/86 198; Dienstanweisung Nr. 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-14/86, Berlin, 29.1.1986 (DA 1/86 DDR MfS Min. VVS o008-14/86 1986, S. 1-45).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Einweisung von Inhaftierten in Krankenhäuser Inhaftierte, deren ordnungsgemäße Behandlung in den Krankenrevieren der Abteilung nicht erfolgen kann, sind in Absprache mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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