Dienstanweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums für Staatssicherheit 1986, Seite 31

Dienstanweisung Nr. 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-14/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 31 (DA 1/86 DDR MfS Min. VVS o008-14/86 1986, S. 31); 31 WS MfS oO( 6.1. DisziplinarmaOnahmen i Bei schuldhaften Verstößen gegen die Pflichten um regeln sind Disziplinarmaßnahmen anzuwenden. Von plinarmaßnahme kann abgesehen werden, wenn die Untersuchung ergibt, daß der Verstoß im Widerspruch zum sonstigen Verhalten des Verhafteten steht. Disziplinarmaßnahmen sind - Ausspruch einer Mißbilligung, - Verwarnung durch eine Aussprache mit Androhung einer strengeren Disziplinarmaßnahme, - Einschränkung des Betrages für den Einkauf bis auf 10,- M monatlich, - Arrest bis zu 14 Tagen. Nach Bekanntwerden eines Verstoßes ist der betreffende Verhaftete unverzüglich zum Sachverhalt zu hören, und ihm ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf zu geben. Dazu ist ein Protokoll zu fertigen, welches vom Verhafteten und dem mit der Bearbeitung beauftragten Angehörigen V1 V r der Abteilung XIV zu unterschreiben ist. Verweigert der' Verhaftete die Unterschrift, so ist das mit Angabe der Gründe auf dem Protokoll zu vermerken. Verhaftete, die sich selbst oder andere tätowieren, sich tätowieren lassen bzw. andere anstiften oder in irgendeiner Form unterstützen, sind in jedem fall disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen. Bei Tätowierungen feindlichen Inhalts sind strenge Disziplinarmaßnahmen anzuwenden. Die Leiter der Abteilungen XIV sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie IX, der Staatsanwalt bzw. das Gericht zu informieren. Hi - 041-241 I Verhaltens- nner Uiszi- Kopia AR 8;
Dienstanweisung Nr. 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-14/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 31 (DA 1/86 DDR MfS Min. VVS o008-14/86 1986, S. 31) Dienstanweisung Nr. 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-14/86, Berlin, 29.1.1986, Seite 31 (DA 1/86 DDR MfS Min. VVS o008-14/86 1986, S. 31)

Dokumentation Stasi Dienstanweisung 1/86 Vollzug Untersuchungshaft UHA MfS DDR VVS o008-14/86 198; Dienstanweisung Nr. 1/86 über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten (UHA) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Ministerium für Staatssicherheit, Der Minister, Vertrauliche Verschlußsache (VVS) o008-14/86, Berlin, 29.1.1986 (DA 1/86 DDR MfS Min. VVS o008-14/86 1986, S. 1-45).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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