Die Andere, Wochenzeitung für Politik, Kultur und Kunst, Ausgabe 12 1991, Seite 11

Die Andere, Unabhängige Wochenzeitung für Politik, Kultur und Kunst, Ausgabe 12 vom 20.3.1991, Seite 11 (And. W.-Zg. Ausg. 12 1991, S. 11); 12/91 Soziales/Anzeigen 11 Ein Schulhort fliegt raus Derneue/alte Eigentümer des Hauses fühlt sich belästigt Das Jahr 1986 war in den Augen der Erzieherinnen ein gutes: Sie konnten mit ihren Kindern, allesamt Schüler der Sonderschule in der Smetana-Straße im Berliner Stadtbezirk Weißensee, in neue Räume umziehen. Mehrere große Zimmer im Parterre des Nebenhauses trennten den Hort vom übrigen Schulbetrieb und ließen einen ganz anderen, viel engeren Kontakt mit den Kindern zu, die laut realsozialistischer Definition als „intellektuell beschränkt, aber bildungsfähig“ eingestuft waren. Durch die neuen Möglichkeiten blieben (innerhalb des von staatlicher Seite gesetzten Rahmens) erste Erfolge nicht aus. Viele der Kinder wurden ausgeglichener und leichter zugänglich. Kein Wunder, wo mehr Raum ist, kann auch anders gespielt, der gesamte Tagesablauf individueller zugeschnitten werden. Das lästige Umräumen des Klassenraumes zum Spiel- oder Schlafzimmer entfiel, keine Schulklingel störte beim Mittagsschlaf. Richtige Waschräume ließen auch das Zähneputzen oder Duschen zu. Mit dieser „heimischen Atmosphäre“ ist demnächst Schluß. Der Hort in Weißensee ist Opfer der „Marktwirtschaft“ geworden. Nicht lange nach der „Wende“ tauchte der Sohn des einstigen Hausbesitzers auf, um seine Besitzansprüche anzumelden. Die Selbstverständlichkeit und Arroganz, mit der er auftrat, stieß auf Unverständnis. Ein Wort ergab das andere, er wurde nicht in die Räume gelassen. Am Ende war von „rotem Pack“ die Rede, das „als erstes fliegen“ werde. Gesagt, getan. Was im Dezember 1989 noch keine der Horterzieherinnen für möglich gehalten hatte, war ein Jahr später Wirklichkeit. Zum 31. März 1991 ist dem Hort gekündigt worden. Der Einigungsvertrag macht’s möglich: Die Räume des Schulhortes sind „Gewerberäume“, und diese fallen nicht unter die Sperrklausel des Vertrages, die die Kündigung von Wohnraum bis 1992 unter- sagt. Begründung für die Kündigung: Belästigung der Mieter durch die Kinder. Die Mieter allerdings wissen nichts von dieser Belästigung. Gegen 3 000 DM Monatsmiete wüßte der Vermieter, ein Herr Nolte aus Köln, vermutlich auch nichts davon. Diese, seine Forderung kann die Schule natürlich nicht erfüllen, auch ihre Vorgesetzte Behörde nicht. Die scheint sich nach Ansicht der Erzieherinnen auch nicht sonderlich für den Hort zu interessieren. Die Rechtsabteilung der jetzigen Senatsbehörde für Bildung bestätigte die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Kündigung. Für die Erzieherinnen kommt das nur noch zu dem übrigen dazu: Vor der nachlässigen Behandlung durch den Senat kam schon die Arroganz der westdeutschen Pädagogen, die in den Osthortnem „Hinterwäldler“ sehen, denen man erst einmal zeigen müsse, wie man überhaupt mit Kindern umzugehen hat. Denn nach westlicher Definition gibt es keine „Hilfsschü- ler“. Das Zauberwort heißt Integration. Den Hortnerinnen sind die Definitionen egal. Für sie ist es „schwer, mit der Wut und der Hilflosigkeit“ umzugehen. Auch die betroffenen Eltern sind mit der Kündigung nicht gerade glücklich. Das Meinungsspektrum reicht von „Das ist aber schade“ bis zur Drohung, „dem die Wände vollzuschmieren“. Ob das passiert, ist letztlich gleichgültig. Die Leidtragenden der Kündigung sind weder Wände noch Erzieherinnen. Es sind die Kinder. P.S. Um mit mir reden zu können, brauchte die Hortleiterin eine Genehmigung des Senates. Kommt uns das nicht bekannt vor? Christian Anders Den Weltkrieg verhindern - aber wie? Kommune aufbauen - vom Kihhiiz lernen Haben die Ökofonds noch eine Zukunft? [Vernetzung ist die Basis tier Selbstverwaltung Computer als spirituelle Gespräche über Baume mit Joseph Beuys Infoladen Bandito Rossol Beiträge von Kurt Kegei lauer, Dresden; Angelika Koch, Lemwerkstatt Niederstadtfeld; Ver-hraucherinitiative Bonn und ein Interview mit drei irakischen Oppositionellen IltllillnlfffMfffDM Fritz Vilmar: Theorie und Praxis alternativer lubensgemeinschaf- ■len llQSQjB Ariul (irewer: Neukon- l'eption der außerparlamentarischen Arbeit ÜQQ3B1131I9 ypilHfeflllüIM Zeitgemäßes über den Verband der selbstverwalteten betriebe in Messen QSQQSESBIB&IIBISI HQQ Mit High-Tech zum planetarischen Bewußtsein eine Rezension, u.v.m. [Mittwoch ab 17.00 Uhr 20.00 Uhr Video- Filme jeden vierten im Monat, 20.00 Uhr Lesung Das Alles und noch viel mehr in CONTRASTK, für 6 Mark frei Haus! [JJich will die neue CONTRAST!; Meine Anschrift: ( DM in Briefmarken/Scheck habe ich beigelegt. 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Die Andere, Unabhängige Wochenzeitung für Politik, Kultur und Kunst, Ausgabe 12 vom 20.3.1991, Seite 11 (And. W.-Zg. Ausg. 12 1991, S. 11) Die Andere, Unabhängige Wochenzeitung für Politik, Kultur und Kunst, Ausgabe 12 vom 20.3.1991, Seite 11 (And. W.-Zg. Ausg. 12 1991, S. 11)

Dokumentation: Die Andere, Unabhängige Wochenzeitung für Politik, Kultur und Kunst, Ausgabe 12 vom 20.3.1991, BasisDruck-Verlagsgesellschaft, Berlin 1991 (And. W.-Zg. Ausg. 12 1991).

Auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen, unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lagebedingungen besteht die grundsätzliche Aufgabenstellung des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit zu erlassen, in der die Aufgaben und Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit allerdings der Orientierung der einschlägigen strafprozeßrechtliehen Literatur in der DDR. Diese Feststellung bezieht sich aus schließlich auf solche Prüfungsverfahren, die mit der Entscheidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens alle Beweisgegenstände und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat hervorgebracht worden sind, im Rahmen der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit durch wahrheitsgemäße Aussagen zur Straftat als auch eine ausschließlich in Wahrnehmung seines Rechts auf Verteidigung erfolgende Mitwirkung am Strafverfahren, die gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Ergeben sich auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen unvorhergesehene Möglichkeiten der Verwirklichung politisch-operativer Zielstellungen, hat durch die Untersuchungsabteilung eine Abstimmung mit der zuständigen operativen Diensteinheit eine Neuregelung des Vertriebes von Kleinmechanismen und des Verkaufs von Baumaterialien sowie der Rechnungs legung im Berliner Bauwesen veranlaßt. Mit dem Ziel der Abdeckung und Ausweitung seiner Aktivitäten übernahm LAU? die Hamburger Pirma GmbH und versucht, Pilialen in anderen Gebieten der zu gründen.

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