Die Andere, Wochenzeitung für Politik, Kultur und Kunst, Ausgabe 12 1991, Seite 10

Die Andere, Unabhängige Wochenzeitung für Politik, Kultur und Kunst, Ausgabe 12 vom 20.3.1991, Seite 10 (And. W.-Zg. Ausg. 12 1991, S. 10); 10 Politik 12/91 Volkszählung - Eine unendliche Geschichte? Zur „freiheitlich demokratischen Grundordnung" gehört eine seit Jahren technisch perfektionierte „Massenkontrolltechnologie", durch die die bürgerlichen Grundrechte permanent unterhöhlt werden. Anhand der letzten Volkszählung in der BRD soll ein Beitrag zur Aufklärung über das neue Recht und seine Institutionen geleistet werden. Für die Zukunft .sind weitere Artikel zu diesem Thema in Vorbereitung. Einige werden sich erinnern: 1983 Jahre nach der ersten - uns durch die Bibel überlieferten - sollte in der BRD und in Westberlin eine weitere Volkszählung (VZ) stattfinden. Nachdem die allgemeine Ablehnung der Volkszählung und der Widerstand dagegen so stark wurden, daß die Durchführung unmöglich schien, zog eine staatliche Institution die Notbremse: Das Bundesverfassungsgericht erklärte Teile des Verfahrens für verfassungswidrig. Damit war der Termin 1983 geplatzt. Das Mißtrauen der Mehrheit der Bevölkerung gegen eine Verquickung von statistischer Erhebung und behördlicher Fahndung saß tief angesichts eines immer größer und bedrohlicher werdenden visuellen und dateilichen Überwachungsapparats. Auch Äußerungen des damaligen Bundesinnenministers Zimmermann vor dem Bundesverfassungsgericht, daß es „bei den 19 Volkszählungen, die es seit 1871 gegeben hat, ( ) keinen einzigen Fall der Verletzung des Statistikgeheimnisses“ gegeben habe, konnte vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte niemanden beruhigen. Wie schrieb mehr als 40 Jahre zuvor der Chef der Sicherheitspolizei und des SD sowie der Ge-StaPo, Heydrich: „Betr. Räumung der neuen Ostprovinzen. Auf grundsätzlichen Befehl des Reichsführers SS wird die Räumung von Polen und Juden in den neuen Ostprovinzen durch die Sicherheitspolizei durchgeführt Die Räumung nach dem Femplan erfolgt nach den Unterlagen der Volkszählung.“ Das, was die VZ leisten sollte, war die Zusammenführung der teilweise noch getrennt liegenden Daten: zentral und flächendeckend, nach einheitlichen Kriterien, also eine perfektionierte Totalerfassung, die polizeitechnische und „gesellschafts-sanitäre“ Perspektiven eröffnete, von der die Statistiker und Machthaber im Faschismus nur träumten. Allgemein gilt, daß ein großer Teil dessen, was heute die Strukturen des bundesdeutschen Sicherheitsapparates ausmacht, im III. Reich erarbeitet wurde, damals jedoch aufgrund mangelnder Technik noch nicht realisiert werden konnte. Weitergedacht und -entwickelt wurden diese Konzepte u. a. vom ehemaligen BKA-Präsidenten Herold dahin-, gehend, daß die Polizei schon „vor dem Täter am Tatort“ sein könne, wenn sie nur genügend Daten sammle. Der Bremer Informatik-Professor Wilhelm Steinmüller urteilte, in der BRD sei „nicht weniger geplant als die Einführung der ersten Massenkontrolltechnologie in Ost und West“. Von diesem System schwärmte der Polizeipräsident von Frankfurt/Main, Gemmer, daß es „in seiner Philosophie und Perfektion si- cher seinesgleichen auf der Welt“ sucht. Hatte es für viele zunächst den Anschein, als würde durch das Urteil des „höchsten Gerichts“ der BRD unabhängig und materiell Recht oder gar Unrecht korrigiert, so wurde später deutlich, daß es sich hierbei um eine vom Staat in bedrängter Position genommene „Auszeit“ handelte. Vier Jahre später fand im wesentlichen dasselbe Projekt statt. Hierfür 2 Beispiele: - Ein wichtiger Angriffspunkt gegen die VZ war der sogenannte Meldere-gisterabgleich (MRA), d. h. die Weitergabe der aus der VZ gewonnenen Daten an die Meldebehörden, die damit ihre Dateien bereinigen sollten. Für aufgespürte Dateileichen und -lücken sollten die Zähler mit „Kopfprämien“ belohnt werden. Die Zählung war damit nicht anonym, und für nicht wenige Menschen hätte dies zu strafrechtlichen und anderen Konsequenzen führen können - so ist z. B. ein „nichtausreichender Wohn-raum“ für Ausländer ein Abschiebungsgrund. 1983 verbot nun das Bundesverfassungsgericht (BVG) den MRA; 1987 durchgeführt wurde jedoch der (nicht verbotene) „umgekehrte Melderegi-sterabgleich“: die Meldebehörden lieferten ihre Daten an die für die VZ zuständigen Statistikämter bzw. Erhebungsstellen, deren Zähler diese Daten dann prüften und sich bei Widersprüchen an die Meldestellen wandten. Ist schon hier das Ergebnis dasselbe, so fand selbst der verbotene Vorgang statt: So bestätigte der Leiter des Münchner Einwohneramtes dem „Tagesspiegel“ zwei Jahre nach der VZ im Mai 89, daß im Rahmen einer „bundesweiten Überprüfung bei der VZ“ alle falschen Nebenwohnsitze gestrichen wurden. - Im Urteil 1983 schuf das Gericht ein neues Grundrecht, quasi im Verfassungsrang: das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Dies wurde zunächst so interpretiert, daß jeder das Recht hat zu bestimmen, wo und wann er an wen welche Daten wofür gibt. In der schriftlichen Urteilsbegründung jedoch ging es lediglich um einen Anspruch darauf, daß durchschaubar ist, wie und wo Daten verarbeitet werden. In den seltensten Fällen ist die „Amtshilfe“ von jeder Behörde zur anderen und neuerdings auch explizit. die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden. Diese Art von Transparenz kann man als die aufgeklärteste Version des Überwachungsstaates interpretieren. Vollends ad absurdum geführt wurde dieses neue Grundrecht nun im Dezember 1985, als das BVG in einem Nachfolgeurteil entschied, daß auch für dieses Recht gilt, daß das „Allgemeinwohl vor das individuelle Wohl“ geht. Der zweite Anlauf Im Mai 1987 zeigten sich die staatlichen Organisationen besser vorbereitet. Trotz abermals breiter Proteste spielten diesmal die sozialdemokratische Opposition im Bundestag, der DGB und die Gerichte mit. Zwar hatte das Verfassungsgericht dem „Gesetzgeber“ auferlegt, sich mit Alternativen zu einer Totalerhebung auseinanderzusetzen oder etwa mit einer Zählung mit wenigen Grunddaten, aber im wesentlichen blieb alles beim alten. Wissenschaftler wiesen nach, daß mit den Fragen die Re-identifizierung von angeblich anony- misierten Befragten kinderleicht sei. Doch diesmal fand sich kein Gericht, das die Sache stoppte. Im Gegenteil, die „ordnungsgemäße Durchführung“ wurde zum gemeinsamen Prestigeobjekt aller Behören, Gerichte, Staatschützer und der meisten Parteien und Organisationen. Eine gewaltige Werbungsmaschinerie setzte ein: Bekam das Statistische Bundesamt für den ersten Versuch 1983 einen (offiziellen) Werbeetat von 50 000 DM, so stieg dieser 1986 auf 16 Millionen DM und 1987 auf 30 Millionen DM. Auch Heino war „als deutscher Sänger für eine deutsche Volkszählung“. Doch auch er konnte das Mißtrauen nicht ausräumen. Nach Umfragen und Schätzungen waren zwischen 50 und 70% der Bevölkerung weiterhin gegen die VZ. Der „Spiegel“ schrieb dazu im März 1987: „Darin drückt sich eine grundsätzlich gewandelte Einstellung zum Staat und zur Obrigkeit aus. Denn die lezte VZ 1970 hatten die Bundesbürger noch klaglos über sich ergehen lassen.“ Die Gründe für die Ablehnung waren unterschiedlich. Es gibt nicht wenige, die mit Behörden grundsätzlich nichts zu tun haben wollen, deren Hamburg, Hafenstraße Post weder öffnen noch darauf reagieren. Andere wollen sich ihr „Recht auf den kleinen Beschiß“ nicht nehmen lassen, zumal es in der High-Tech-Zeit immer schwieriger wird, Ämter oder Versicherungen etwas mehr als die Legalität erlaubt zu beschummeln. Das gilt durchaus für alle Schichten. Die Volkszählung wird durchgesetzt Die Menschen begannen zu spüren, daß nicht nur irgendwelche „Außenseiter“ - „Terroristen“, Demonstranten, AKW-Gegner, Hausbesetzer, Wohngemeinschaftsmitglieder, Drogenabhängige, Homosexuelle, Prostituierte - Objekte der Kontrollbe-gierde sind, sondern sie selbst mit all ihren kleinen Fehlem, Sünden und Heimlichkeiten. Die baden-württembergische „Datenschutzbeauftragte“ Leuze konstatierte, daß „auch der ,anständige4 Bürger, der nach einer weitverbreiteten Meinung doch nichts zu verbergen wünscht, ( ) sich besorgt über das, was mit der VZ auf ihn zukommen sollte“, zeigte. Durchgesetzt wird das Projekt schließlich mit einer breiten Ein-schüchterungs- und Kriminalisierungskampagne. Die Innenministerkonferenz beschließt im März 1987 Bußgelder für Boykottaufrufe bis zu 10 000 DM; selbst der Generalbundesanwalt befaßt sich nun mit „Ordnungswidrigkeiten“. Da sich fast nirgends genügend freiwillige Zähler melden, werden Tausende aus dem öffentlichen Dienst beamtenrechtlich zwangsverpflichtet - bei Verweigerung mit existenziellen Konsequenzen wie auch bei aufgeforderten Sozialhilfeempfängem. Dem Rest werden, wie in Mönchengladbach, kostenlose Karate-Kurse angeboten. Bundesweit werden bis Ende Mai über 100 Durchsuchungen gegen Adressen von Volkszählungsboykott (VoBo)-Initiativen und -Aktivisten durchgeführt. Die Aufforderung, die EDV-Nummem auf den Fragebögen abzutrennen und die Bögen im nächsten VoBo-Büro abzugeben, wird als „Aufruf zu Straftaten“, die Handlung selbst als „Sachbeschädigung“ verfolgt. Allein in einer kleinen Stadt wie Trier gibt es über 30 Hausdurchsuchungen des Grünen-Büros und des Privatsenders RPR. Einem Mann werden 6 Monate Beugehaft ange-drohi. sollte er die Namen anderer VZ-Gegner nicht nennen. Ein Zeitungsredakteur erhält wegen des Abdrucks eines Artikels zum Boykott einen Strafbefehl von 3000 DM. Darüber hinaus erscheinen die VoBo-In-itiativen nicht nur in den VS-Berichten, sondern werden auch in den Staatsschutz-Computem von BKA, VS und Länderbehörden gespeichert, so auch über 900 Einzelpersonen wegen angeblicher Straftatvorwürfe im BKA. Dies soll der Polizei zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ im Rahmen der „inneren Sicherheit, (des) Terrorismus, (des) Staats-schutz(es)“ dienen. Die Rechtfertigung des baden-württembergischen Innenministers: „Auch Terroristen haben klein angefangen.“ Im Landesamt für Verfassungsschutz Niedersachsen wurde ein Vermerk mit dem erklärten Ziel erstellt, „eine Solidarisierung breiter Bevölkerungsschichten mit z. T. maßlosen Gegenargumenten der Extremisten“ zu vermeiden, denn „sollten vermehrt kritische Berichte erscheinen, so müssen eine Demotivation der Zähler und eine mangelnde Mitarbeit in der Be- völkerung einkalkuliert werden. ( )“. Wer mit Extremisten gemeint war, wurde in 14 Punkten aufgelistet, unter denen u. a. die Bundestagsfraktion der,Grünen4, die Jungdemokraten4, die ,Humanistische Union4 und der Republikanische Anwaltsverein4 auftauchen. „Kritische Berichte“ erscheinen kaum in den Medien. In bisher nur zur Zeit der Schleyer-Entführung bekannter Weise kooperieren die Medien mit den staatlichen Institutionen. Gegen die Arbeit der Boykottbewegung wurde das Prinzip der amtlichen Vorzensur durchgesetzt, d. h., Grundrechte wie „Versammlungsfreiheit“ und „Recht auf freie Meinungsäußerung“ endeten (und enden!) bei dem Verdacht auf „Ordnungswidrigkeiten“. Die Verweigerung Bei den Boykotteuren gab es zwei Formen der Verweigerung: Viele praktizierten den „weichen Boykott“, d. h. das falsche Ausfüllen der Fragebogen - um so den angedrohten Repressionen relativ risikolos zu entgehen. Der Staat gab sich oft mit diesen Bögen zufrieden, um keine Niederlage eingestehen zu müssen. Der Nachteil dieser Methode war jedoch, daß der Staat so behaupten konnte, daß fast alle loyal ausgefüllt haben. Lediglich am Rande wurde bekannt, daß z. B. in Westberlin mindestens 2 Mio. DM mehr Für „notwendige Plau-siblitätskontrollen“ ausgegeben werden mußten. Die Grunddaten wurden hier mit Hilfe des Melderegisterab-gleiches korrigiert. Die Weigerung, einen Bogen abzugeben, wurde mit offener staatlicher Repression beantwortet. Der Westberliner „Datenschutzbeauftragte“ Kerkau schrieb in seinem Jahresbericht 1988, nachdem er die Volkszählung im wesentlichen als Erfolg gewertet hatte: „Er konnte allerdings nur erreicht werden durch ein Ausschöpfen aller p Zwangs- und Sanktionsmittel, die b den Behörden zur Verfügung Stanly den und die sich in mehreren Wellen gegen jeden richteten, der, gleich ob aus einer staatsfeindlichen Haltung, ö engagierter Skepsis oder schlichter i£ Abwesenheit, die geforderten Angaben nicht oder nicht vollständig gemacht hatte.“ Dabei wurden „in über 60 000 Fällen Zwangsmaßnahmen ergriffen: Eine in der Geschichte staatlicher Vollstreckung äußerst ungewöhnliche Größenordnung“. Der Staat hat zwar einen großen Teil der Daten bekommen, aber die veröffentlichten Traumergebnisse von 99,8 % in Westberlin und ca. 95 % in anderen Großstädten haben mit Sicherheit denselben Wahrheitsgehalt wie die der vorletzten DDR-Kommu-nalwahlen. Wichtiger als das ist jedoch, wie der Staat die Daten erhielt: alles andere als freiwillig. Die Restauration des deutschen, entmündigenden Untertanen-Gehorsams gegenüber der Obrigkeit gelang jedoch nicht. Ende 1987 sahen immer noch mehr als die Hälfte der Bürger die Volkszählung als „unnötig“ an; 25 % gaben zu, unter Druck ausgefüllt zu haben; und nach einer Studie des Emnid-Institutes ist das Gefühl einer Bedrohung durch Datenmißbrauch Ende 1987 an die 4. Stelle der Befürchtungen der Bundesbürger gerückt - nach Kriegsgefahr, Arbeitslosigkeit und Umweltzerstörung. Philipp Müller;
Die Andere, Unabhängige Wochenzeitung für Politik, Kultur und Kunst, Ausgabe 12 vom 20.3.1991, Seite 10 (And. W.-Zg. Ausg. 12 1991, S. 10) Die Andere, Unabhängige Wochenzeitung für Politik, Kultur und Kunst, Ausgabe 12 vom 20.3.1991, Seite 10 (And. W.-Zg. Ausg. 12 1991, S. 10)

Dokumentation: Die Andere, Unabhängige Wochenzeitung für Politik, Kultur und Kunst, Ausgabe 12 vom 20.3.1991, BasisDruck-Verlagsgesellschaft, Berlin 1991 (And. W.-Zg. Ausg. 12 1991).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung soiftfoe Verfahrensweisen beim Vollzug von Freiheitssj;.a.feup fangenen in den Abteilungen Staatssicherheit eitlicher afenj: an Strafgebe. Der Vollzug von an Strafgefangenen hat in den Untersuchungshaftenstgter Abteilung Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der Kontrole Probleme der Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen Aufgaben zur Organisation des Erlasses und der Arbeit mit dienstlichen Bestimmungen Einige Probleme der Arbeit mit den sowie des Schutzes, der Konspiration und Sicherheit der Wesentliche Voraussetzung für die Durchsetzung der ist insbesondere die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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