Bürgerliches Gesetzbuch nebst wichtigen Nebengesetzen 1956, Seite 552

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 552 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 552); VO über das Erbbaurecht (3) Das Erbbaugrandbuch ist für das Erbbaurecht das Grundbuch im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Eintragung eines neuen Erbbauberechtigten ist unverzüglich auf dem Blatte des Grundstücks zu vermerken. §15 In den Fällen des § 5 darf der Rechtsübergang und die Belastung erst eingetragen werden, wenn dem Rat des Kreises die Zustimmung des Grundstückseigentümers nachgewiesen ist. Anmerkung: Vgl. Vorbem. vor § 873 BGB. §16 Bei der Löschung des Erbbaurechts wird das Erbbaugrundbuch von Amts wegen geschlossen. §17 (1) Jede Eintragung in das Erbbaugrundbuch soll auch dem Grundstückseigentümer, die Eintragung von Verfügungsbeschränkungen des Erbbauberechtigten den im Erbbaugrundbuche eingetragenen dinglich Berechtigten bekanntgemacht werden. (2) Dem Erbbauberechtigten soll die Eintragung eines Grundstückseigentümers, die Eintragung von Verfügungsbeschränkungen des Grundstückseigentümers sowie die Eintragung eines Widerspruchs gegen die Eintragung des Eigentümers in das Grundbuch des Grundstücks bekanntgemacht werden. (3) Auf die Bekanntmachung kann verzichtet werden. III. Beleihung 1. Mündelhypothek §18 Eine Hypothek an einem Erbbaurecht auf einem inländischen Grundstück ist für die Anlegung von Mündelgeld als sicher anzusehen, wenn sie eine Tilgungshypothek ist und den Erfordernissen der §§ 19, 20 entspricht. 552;
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 552 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 552) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 552 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 552)

Dokumentation: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 1-700).

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