Bürgerliches Gesetzbuch nebst wichtigen Nebengesetzen 1956, Seite 534

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 534 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 534); Mieterschutzgesetz §ii (1) Wird die Aufhebung des Mietverhältnisses lediglich aus einem im § 2 vorgesehenen Grund begehrt, so kann das Gericht das Verfahren auf bestimmte Zeit aussetzen, wenn nach den gesamten Umständen des Falles zu erwarten ist, daß bei Fortdauer des Mietverhältnisses der Friede in der Hausgemeinschaft wiederhergestellt werden kann. (2) Die Aussetzung kann unter Auflagen ausgesprochen werden. Sie kann im Falle der Fortsetzung des Verfahrens (Abs. 4) einmal wiederholt werden. (3) Während der Aussetzung kann die Klage ohne Zustimmung des Beklagten zurückgenommen werden. Im Falle der Zurücknahme sind die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben. (4) Das Verfahren ist auf Antrag fortzusetzen, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, daß die der Aussetzung zugrunde liegende Erwartung (Abs. 1) nicht eingetreten ist oder der andere Teil eine Auflage nicht erfüllt hat. Ist bis zum Ablauf einer Woche seit Beendigung der Aussetzungsfrist ein begründeter Antrag nicht gestellt, so ist die Hauptsache durch Beschluß für erledigt zu erklären. In diesem Falle sind die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben, sofern nicht nach Abs. 5 eine abweichende Entscheidung zu treffen ist. (5) Wird bei einem auf Antrag des Vermieters fortgesetzten Verfahren die Klage abgewiesen oder wird die Hauptsache gemäß Abs. 4 Satz 2 für erledigt erklärt, so können die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise dem Mieter oder Vermieter auf er legt werden, soweit dies nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht. (6) Die in den vorstehenden Vorschriften vorgesehenen Beschlüsse sind ohne Rücksicht auf die Höhe des Beschwerdegegenstandes mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Eine weitere Beschwerde findet nicht statt. Eine Anfechtung der Entscheidung lediglich wegen der Kosten ist nicht zulässig. §12 (gegenstandslos) 534;
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 534 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 534) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 534 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 534)

Dokumentation: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 1-700).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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