Bürgerliches Gesetzbuch nebst wichtigen Nebengesetzen 1956, Seite 450

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 450 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 450); Finîtes Buch: Erbrecht (2) Ist der Beschwerte oder der Bedachte, in dessen Person das Ereignis eintreten soll, eine juristische Person, so bewendet es bei der dreißigjährigen Frist. § 2164 (1) Das Vermächtnis einer Sache erstreckt sich im Zweifel auf das zur Zeit des Erbfalls vorhandene Zubehör. (2) Hat der Erblasser wegen einer nach der Anordnung des Vermächtnisses erfolgten Beschädigung der Sache einen Anspruch auf Ersatz der Minderung des Wertes, so erstreckt sich im Zweifel das Vermächtnis auf diesen Anspruch. §2165 (1) Ist ein zur Erbschaft gehörender Gegenstand vermacht, so kann der Vermächtnisnehmer im Zweifel nicht die Beseitigung der Rechte verlangen, mit denen der Gegenstand belastet ist. Steht dem Erblasser ein Anspruch auf die Beseitigung zu, so erstreckt sich im Zweifel das Vermächtnis auf diesen Anspruch. (2) Ruht auf einem vermachten Grundstück eine Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld, die dem Erblasser selbst zusteht, so ist aus den Umständen zu entnehmen, ob die Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld als mitvermacht zu gelten hat. § 2166 (1) Ist ein vermachtes Grundstück, das zur Erbschaft gehört, mit einer Hypothek für eine Schuld des Erblassers oder für eine Schuld belastet, zu deren Berichtigung der Erblasser dem Schuldner gegenüber verpflichtet ist, so ist der Vermächtnisnehmer im Zweifel dem Erben gegenüber zur rechtzeitigen Befriedigung des Gläubigers insoweit verpflichtet, als die Schuld durch den Wert des Grundstücks gedeckt wird. Der Wert bestimmt sich nach der Zeit, zu welcher das Eigentum auf den Vermächtnisnehmer übergeht; er wird unter Abzug der Belastungen berechnet, die der Hypothek im Range Vorgehen. (2) Ist dem Erblasser gegenüber ein Dritter zur Berichtigung der Schuld verpflichtet, so besteht die Verpflichtung 450;
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 450 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 450) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 450 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 450)

Dokumentation: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 1-700).

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