Bürgerliches Gesetzbuch nebst wichtigen Nebengesetzen 1956, Seite 354

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 354 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 354); Viertes Buch: Familienrecht §1745 Von den Erfordernissen des § 1744 kann Befreiung bewilligt werden, von der Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres jedoch nur, wenn der Annehmende volljährig ist, Anmerkung: Nach § 12 Ziff. 3 ÜbertrVO ist für die Befreiung nach § 1745 der Bat des Kreises zuständig. §1746 (1) Wer verheiratet ist, kann nur mit Einwilligung seines Ehegatten an Kindes Statt annehmen oder angenommen werden. (2) Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn der Ehegatte zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist. § 1747 Ein eheliches Kind kann bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahrs nur mit Einwilligung der Eltern, ein uneheliches Kind kann bis zum gleichen Lebensalter nur mit Einwilligung der Mutter an Kindes Statt angenommen werden. Die Vorschrift des § 1746 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Anmerkung: Vgl. Vorbemerkung Nr. 3 zu § 1741. § 1748 (1) Die Einwilligung der in den §§ 1746,1747 bezeichneten Personen hat dem Annehmenden oder dem Kinde oder dem für die Bestätigung des Annahmevertrags zuständigen Bat des Kreises gegenüber zu erfolgen; sie ist unwiderruflich. (2) Die Einwilligung kann nicht durch einen Vertreter erteilt werden. Ist der Einwilligende in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, so bedarf er nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. (3) Die Emwilligungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung. Anmerkung: Vgl. Anm. zu § 1741. 354;
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 354 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 354) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 354 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 354)

Dokumentation: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 1-700).

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