Bürgerliches Gesetzbuch nebst wichtigen Nebengesetzen 1956, Seite 255

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 255 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 255); Nießbrauch an Sachen §§ 1038 1045 § 1040 Das Recht des Nießbrauchers erstreckt sich nicht auf den Anteil des Eigentümers an einem Schatze, der in der Sache gefunden wird. § 1041 Der Nießbraucher hat für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestände zu sorgen. Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnhehen Unterhaltung der Sache gehören. § 1042 Wird die Sache zerstört oder beschädigt oder wird eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung der Sache oder eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Nießbraucher dem Eigentümer unverzüglich Anzeige zu machen. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt. § 1043 Nimmt der Nießbraucher eines Grundstücks eine erforderlich gewordene außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung selbst vor, so darf er zu diesem Zwecke innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft auch Bestandteile des Grundstücks verwenden, die nicht zu den ihm gebührenden Früchten gehören. § 1044 Nimmt der Nießbraucher eine erforderlich gewordene Ausbesserung oder Erneuerung der Sache nicht selbst vor, so hat er dem Eigentümer die Vornahme und, wenn ein Grundstück Gegenstand des Nießbrauchs ist, die Verwendung der im § 1043 bezeichne ten Bestandteile des Grundstücks zu gestatten. § 1045 (1) Der Nießbraucher hat die Sache für die Dauer des Nießbrauchs gegen Brandschaden und sonstige Unfälle auf seine Kosten unter Versicherung zu bringen, wenn die Versicherung einer ordnungsmäßigen Wirtschaft entspricht. 255;
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 255 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 255) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Seite 255 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 255)

Dokumentation: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nebst wichtigen Nebengesetzen [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1956, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, Ministerium der Justiz der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956 (BGB Nebenges. DDR 1956, S. 1-700).

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