Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 93

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 93 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 93); Allein an der Praxis als Kriterium der Wahrheit kann der Kriminalist während der Beweisführung überprüfen und erkennen, ob seine Feststellungen tatsächlicher Art den objektiv-realen Sachverhalt der Strafsache adäquat widerspiegeln. Die innere Überzeugung von der Wahrheit seiner Feststellungen über den Sachverhalt der Strafsache veranlaßt den Kriminalisten dazu, sich hinter seine in der Strafsache gewonnene Erkenntnisse zu stellen, bereit zu sein, danach zu handeln und zu entscheiden.72 Eigene Zweifel an der Wahrheit seiner Feststellungen über den Sachverhalt der Strafsache sind unvereinbar mit dem Vor liegen einer inneren Überzeugung des Kriminalisten. Erkennt der Kriminalist, daß es logisch möglich ist, aufgrund der vorliegenden Beweisführungsergebnisse die Eindeutigkeit auch nur einer einzigen Schlußfolgerung in bezug auf den Sachverhalt der Strafsache zu erschüttern, so kann von der Existenz seiner inneren Überzeugung von der Wahrheit seiner Feststellungen über den Sachverhalt der Strafsache keine Rede sein. Auch wenn der Kriminalist das psychische Erlebnis des Unbefriedigtseins oder des Mißtrauens usw. gegenüber den Ergebnissen seiner Beweisführung hat, fehlt die erforderliche innere Überzeugung von der eindeutigen objektiven Bestimmtheit des Wahrheitswerts seiner Feststellungen über den Sachverhalt einer Strafsache. Die innere Überzeugung des Kriminalisten muß sich als sein Ergebnis der unbedingt geltenden, eindeutigen Schlußfolgerung aus dem Beweismaterial darstellen, die jede andere Meinung zu derselben Frage widerlegt und ausschließt. Die innere Überzeugung des Kriminalisten beruht weder auf einem gefühlsmäßigen Eindruck, noch besitzt sie einen instinktiven oder intuitiven Charakter. Ihre objektive Grundlage ist die Gesamtheit derjenigen Beweismittel und logischen Schlußfolgerungen, deren Zuverlässigkeit während der Beweisführung festgestellt wurde und auf die sich der Kriminalist bei seiner wahren Feststellung über den Sachverhalt der Strafsache stützt. Der sowjetische Wissenschaftler Ratinow erläutert, daß „die Grundidee des sozialistischen Rechtsbewußtseins auf dem Gebiet der Untersuchung in der Pflicht zur Feststellung der Wahrheit in der Sache und ihrer richtigen und gerechten Entscheidung“ besteht.73 Sich vom sozialistischen Rechtsbewußtsein leiten zu lassen, heißt für den Kriminalisten, während des gesamten Ermittlungsverfahrens unabdingbar nach Wahrheit und Gesetzlichkeit u.a. auch seiner Beweisführungsergebnisse zu streben. Das sozialistische Rechtsbewußtsein ersetzt nicht etwa fehlende Beweise. Im Gegenteil, es ist für den Kriminalisten Antrieb zur Wahrheitsfeststellung und zur strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit. Nur wenn das sozialistische Rechtsbewußtsein in diesem Sinn (als Gebot der Wahrheitsfeststellung und der sozialistischen Gesetzlichkeit) auf die 93;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Gefangenentransporten und Vorführungen zu Gerichten der sowie zur operativen Absicherung von Prozessen durch die Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen für Staatssicherheit Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Gefangenentransporten und Vorführungen zu Gerichten der sowie zur operativen Absicherung von Prozessen durch die Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Partei und Regierung und das konkrete und schöpferische Umsetzen in die tägliche Aufgabenerfüllung die konsequente Einhaltung der gesetzlichen, Bestimmungen, der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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