Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 81

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 81 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 81); keiten: die Beweiserarbeitung, die Beweisprüfung und die Beweiswürdigung. Des leichteren Verständnisses wegen werden in den folgenden Abschnitten die drei genannten Beweistätigkeiten nacheinander beschrieben. In Wirklichkeit vollziehen sie sich aber miteinander. Beweiserarbeitung, Beweisprüfung und Beweiswürdigung stehen während des Ermittlungsverfahrens in ständiger Wechselwirkung. Bei der Beweiserhebung (sei es eine Vernehmung oder eine Tatortbesichtigung usw.) ergibt sich die Notwendigkeit der sofortigen Beweisprüfung und Beweiswürdigung, um erkennen zu können, was durch die einzelne Beweiserhebung und was insgesamt bewiesen wurde. Nur dann vermag der Kriminalist richtig zu beurteilen, wo noch Beweismittel fehlen, in welcher Richtung und in welcher Reihenfolge weitere Beweismittel gesammelt werden sollen oder ob die vorliegenden Beweismittel ausreichen. Schon während einer Vernehmung würdigt der Kriminalist die in der Teilaussage erhaltenen Informationen. Er stellt sie gedanklich anderen Beweistatsachen und seinen eigenen Erfahrungen gegenüber und formuliert auf der Grundlage dieses Vergleichs seine weiteren Fragen. Das in der Strafprozeßordnung enthaltene Beweisrecht stützt sich auf objektiv existierende Gesetzmäßigkeiten des Denkens. Es berücksichtigt sie in seinen Normen und schreibt eine solche Ordnung vor, „die dazu zwingt, in genauer Übereinstimmung mit diesen Gesetzmäßigkeiten zu handeln.“62 Die Strafprozeßordnung leitet damit den Kriminalisten in seiner beweisführenden Tätigkeit an. In zahlreichen Bestimmungen (z. B. solchen über die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch das Untersuchungsorgan, die Entscheidung des Staatsanwalts beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens, die Anklageschrift, den Eröffnungsbeschluß, das Urteil usw.) bringt die Strafprozeßordnung den unlösbaren Zusammenhang zwischen Denken und Handeln während der Beweisführung und den prozessualen Entscheidungen zum Ausdruck. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die Beweisführung besteht in der nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgenden Herbeischaffung von gesetzlich zulässigen Beweismitteln (Mitteilungsquellen) über den Sachverhalt, soweit er für die strafrechtliche Beurteilung und für die Veranlassung kriminalitätsverhütender Maßnahmen bedeutsam ist; der in gesetzlicher Ordnung erfolgenden Erschließung dieser Beweismittel (Mitteilungsquellen) zur Gewinnung von Beweistatsachen (Argumenten, Beweisinformationen, Gründen), die in Beziehung zu dem untersuchten Ereignis, das unter strafrecht- 81;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, Befehle und Weisungen zu verwirklichen und vom Wesen her einen gesetzesmäßigen Zustand sowohl für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß die Unter-euchungsabteilungen nach gewissenhafter Prüfung der Umstände des konkreten Verfahrens alles tun, damit die Öffentlichkeit zuerst von uns informiert wird. Deshalb sind schon während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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