Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 7

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 7 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 7); Anhang Weitergehende Ausführungen zur Beweistheorie und Beweisführung 181 Nedwig/Herrmann Das Beweisverfahren dient dem Schutz des sozialistischen Staates sowie der Rechte und Interessen seiner Bürger vor Straftaten 183 Skawran Die Bedeutung der marxistisch-leninistischen Wahrheitstheorie für die sozialistische Kriminalistik 192 Ebeling/Klotz Parteilichkeit und Objektivität in der kriminalistischen Tätigkeit 200 Ebeling Zum Inhalt von Beweis und Beweisführung im Strafverfahren 206 Ebeling Der Prozeß der Beweisführung im Strafverfahren 219 Petraneck/Ebeling Zur Entstehung und zur Funktion von Beweismitteln 227 Rothe/Dettloff Die operative Auswertung von Spuren dient der Feststellung der Wahrheit im Ermittlungsverfahren 234 Pfau/Dettloff Die Ergebnisse der operativen Spurenauswertung sind eine wichtige Grundlage für die Untersuchungsplanung 239 Schwenzer Kriminalistische Spuren wichtige Mittel zur Beweisführung 245 Strauß Arbeit mit Sachbeweisen führt zu höherer Qualität und Effektivität der kriminalistischen Untersuchung 254 Spindler/Pfau Zur Verantwortung kriminalistischer Sachverständiger bei der Erstattung von Gutachten 258 Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom 16. März 1978 265 Bibliographie 275 7 Sachwortverzeichnis 279;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewalthandlungen die enge kameradschaftliche Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten Staatssicherheit ein zwingendes Erfordernis. Nur sie sind in der Lage, durch den Einsatz ihrer spezifischen operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen.

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