Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 66

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 66 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 66); Tat liegenden Jahren hervorzutreten pflegte, ob der Beschuldigte diese Regungen zu beherrschen vermag, ob er in seinem Vorleben die Kontrolle über seine Leidenschaft aus mangelndem Bemühen um ihre Eindämmung oder aus krankheitsbedingter Unfähigkeit verlor. Um die Frage entscheiden zu können, ob der Beschuldigte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, müssen die Untersuchungsorgane u. a. auch die subjektiven Eigenschaften des Beschuldigten, wie sein Wissen, seinen Beruf, seine Erfahrungen, aufdecken. Denn letzten Endes hängt die Möglichkeit, die Folgen seiner Handlungsweise vorauszusehen, ihre Gesellschaftsgefährlichkeit bzw. Gesellschaftswidrigkeit zu erkennen und diese Folgen herbeizuführen oder abzuwenden, von den Fähigkeiten und Charakteranlagen des Beschuldigten ab. Sind die nachgewiesenen Erkenntnisse über die Täterpersönlichkeit auch unentbehrlich, so muß man sich doch vor ihrer Überbewertung in der Beweisführung hüten. Auf keinen Fall können sie dazu dienen, Lücken in der Führung des Beweises über das äußere Tatgeschehen auszufüllen. Auch verifizierte Erkenntnisse über die Täterpersönlichkeit ersetzen nicht den Nachweis der Straftatbegehung. So ist die Vorbestraftheit des Beschuldigten wegen Diebstahls kein Beweisgrund dafür, daß er den zur Untersuchung stehenden Diebstahl begangen hat; oder wenn der Beschuldigte bestreitet, die ihm vorgeworfene Körperverletzung verübt zu haben, so sind als wahr bewiesene Erkenntnisse darüber, daß er sich in seinem bisherigen Leben leicht zu unbeherrschten Reaktionen hinreißen ließ, keine Beweisgründe, aus denen die Begehung der untersuchten Gewalttat durch ihn geschlossen werden darf. Verifizierte Beweisinformationen über den ständigen Kontakt eines Beschuldigten mit einer Gruppe von Rowdys lassen für sich allein nicht die Feststellung zu, daß sich der Beschuldigte auch an Rowdydelikten der Gruppe beteiligt hat. Ausnahmslos gilt die Regel: Wahre Erkenntnisse über Vorleben und Charakter des Beschuldigten sind für sich allein genommen im Hinblick auf die Frage, ob er die ihm zur Last gelegte Straftat begangen hat, bloße Vermutungen und reichen niemals zu seiner Überführung aus. Zum Nachweis der Straftatbegehung auch des Beschuldigten, über dessen Vorleben und Charakter ihn abwertende Informationen bewiesen sind, bedarf es solcher Beweismittel, mit denen unwiderlegbar Beweis über das schuldhafte Verhalten des Beschuldigten beim Tatablauf geführt werden kann. Wenn das im Ermittlungsverfahren beweisführende Untersuchungsorgan ohne Beachtung der Tatbestandsmerkmale, die das später auf die Sachverhaltsfeststellung anzuwendende Strafgesetz enthält, irgendwelche Tatsachenerkenntnisse nachweist, so läuft es Gefahr, die Richtung des zu führenden Beweises zu verfehlen. Das 66;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Verhinderung und Bekämpfung erfordert die Nutzung aller Möglichkeiten, die sich ergeben aus - den Gesamtprozessen der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit im Innern der einschließlich des Zusammenwirkens mit anderen Organen und Einrichtungen und der Zusammenarbeit mit den befreundeten Organen sowie der unmittelbaren Bekämpfung der Banden, ihrer Hintermänner und Inspiratoren im Operationsgebiet, durch die umfassende Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sein können, mit konkreten Vorschlägen für die weitere Bearbeitung an den zuständigen Leiter; die Führung der Übersicht über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien und die ständige Information des Leiters der Diensteinheit über den erreichten Stand der Bearbeitung. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien und die Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge. Durch die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung; die Abstimmung von politisch-operativen Maßnahmen, den Einsatz und die Schaffung geeigneter operativer Kräfte und Mittel mehrerer Diensteinheiten erforderlich ist. Entscheidungen zum Anlegen von Zentralen Operativen Vorgängen und Teilvorgängen werden durch mich meine zuständigen Stellvertreter getroffen.

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