Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 64

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 64 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 64); straftatverdächtigen Verhalten des Täters Beachtung verdienen, in den Gegenstand der Beweisführung einbezogen werden. Im Sozialismus sind Fähigkeiten, Charakterzüge, Bewußtsein, Pflichtgefühl usw. der Menschen nicht menschliche Eigenschaften an sich, sondern menschliche Seiten, die zugleich die gesellschaftliche Wirklichkeit und dabei vorwiegend den gesellschaftlichen Arbeitsprozeß beeinflussen. Im Ringen um die Steigerung der Arbeitsproduktivität arbeiten die Menschen an sich selbst, werden sie vom Kollektiv erzogen und erziehen sie sich selbst, wachsen sie zu sozialistischen Persönlichkeiten heran. Die im Sozialismus an jeden Menschen gerichtete Grundforderung, nach seinen Fähigkeiten zu arbeiten, bedeutet, daß der Mensch seine Fähigkeiten, seinen Charakter, sein Bewußtsein, sein Pflichtgefühl usw. hauptsächlich im Arbeitsprozeß entwickelt. In untrennbarer Verbindung mit seiner Entwicklung in der Arbeit formt sich sein Charakter, bilden sich solche Charakterzüge wie Beharrlichkeit, Beständigkeit bei der Überwindung von Schwierigkeiten, Ehrlichkeit, Wahrhaftigkeit gegenüber dem Kollektiv und der Gesellschaft, sozialistisches Pflichtgefühl usw. heraus. Analog gilt das auch für andere Lebensbereiche, in denen der Mensch wirkt. Deshalb ist die Persönlichkeit eines Menschen in seinem aktiven Anteil an den konkreten gesellschaftlichen Beziehungen zu seiner unmittelbaren Umwelt erkennbar. Insbesondere in Situationen, in denen das Verhalten eines Menschen das Kriterium dafür bildet, ob und wie er sich von den Grundsätzen der sozialistischen Moral leiten läßt, wird seine Persönlichkeit an seinen Handlungen, an den von ihm geschaffenen Fakten sichtbar. Wenn der Täter seine Motive, Gefühle, Gedanken usw. in Taten umsetzt, hinterlassen diese Handlungen ideelle oder materielle Eindrücke in der Wirklichkeit. Aufgrund der wahren Aussagen einer Person darüber, welcher Wahrnehmungen über die Tat sie sich erinnert, sowie anhand der Spuren der Tat an Gegenständen kann die in der Vergangenheit geschehene Handlung rekonstruiert werden. Von der rekonstruierten Handlung kann auf die Täterpersönlichkeit, auf die Vorstellungen usw., die ihn zur Handlung bewegten und seine Handlung begleiteten, geschlossen werden. Wie zur wahren Feststellung aller anderen Tatsachen in der Strafsache wird die Beweisführung auch zur Feststellung von Tatsachen angewendet, in denen sich die Täterpersönlichkeit realisierte. Diese den Täter charakterisierenden Tatsachen können zahlreich und sehr verschieden sein. Sie können sich (neben den im Vordruck über seine Vernehmung vorgesehenen Angaben zur Person des Beschuldigten) auf seine berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit, auf seinen Gesundheitszustand und seine psychischen Züge, auf sein Verhältnis zu seiner Familie, auf seine Lebensbedingungen, auf 64;
Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 64 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 64) Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 64 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 64)

Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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