Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 44

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 44 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 44); deutet das dennoch keine Unterbrechung des Wirkens der Präsumtion der Unschuld. Als objektive Rechtslage, die unabhängig vom Denken der Prozeßbeteiligten besteht, verlangt die Präsumtion der Unschuld, daß in der gesetzlichen Ordnung die Schuld des Angeklagten in einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nachgewiesen wird. Die Wirkung der Präsumtion der Unschuld bricht nicht durch den Schlußbericht des Untersuchungsorgans, nicht durch die Anklageerhebung des Staatsanwalts, nicht durch das erstinstanzliche Urteil, sondern erst mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ab. Sie lebt wieder auf im Kassationsverfahren und im Wiederaufnahmeverfahren. In jedem nachfolgenden Verfahrensstadium muß geprüft werden, ob die Schlußfolgerungen richtig waren, die über die Bewiesenheit der Schuld in den vorangegangenen Stadien getroffen worden sind. Von der Präsumtion der Unschuld wird der Grundsatz umfaßt, daß jeder Zweifel zugunsten des Beschuldigten auszulegen ist (in dubio pro reo). Alle nach sorgfältiger Prüfung vom Kriminalisten zweifelhaften und deswegen abzulehnenden Beweistatsachen (bzw. Beweisinformationen, Argumente, Gründe) schwächen die Beschuldigung ab. Wenn z. B. nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, daß der Beschuldigte zur Tatzeit in B. war, muß zu seinen Gunsten so entschieden werden, als sei er in B. gewesen und nicht in A., wo die Straftat begangen worden war. Vom Kriminalisten wird durch diesen Grundsatz gefordert, nicht bei einer Vermutung stehenzubleiben, sondern sich in Fortführung des Ermittlungsverfahrens auf einwandfrei bewiesene Erkenntnisse über Tatsachen zu stützen. Das erhöht die Garantie für die richtige Feststellung des Sachverhalts in der Strafsache. Falsch wird die Präsumtion der Unschuld verstanden, wenn sie als eine Forderung an die subjektive Meinung des Untersuchungsorgans, des Staatsanwalts und des Gerichts aufgefaßt wird, wonach sie gezwungen wären, den Beschuldigten (Angeklagten) solange für unschuldig zu halten, bis durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, daß er schuldig ist. Ausdrücklich betont hierzu Strogowitsch, daß die Präsumtion der Unschuld ihren Sinn verlieren würde, wenn sie nur in den Gedanken der Prozeßteilnehmer zu finden wäre. „Das Gesetz regelt das Handeln der Menschen, aber nicht ihr Denken, es kann dem Untersuchungsführer, dem Staatsanwalt und dem Gericht vorschreiben, wie sie handeln müssen, aber nicht, was sie in dieser oder jener Sache denken müssen.“28 An gleicher Stelle schreibt er: „Zwar dürfen Untersuchungsführer und Staatsanwalt annehmen, daß der Beschuldigte schuldig ist, aber ihre Behauptung über die Schuld des Beschuldigten gilt entsprechend der Präsumtion der Unschuld allein insofern als rechtmäßig, als diese durch Beweise gestützt wird. Ohne Beweise besitzt 44;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen :die Staatsgrenze. Yon den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden im Jahre gegen insgesamt Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, illegal die zu verlassen die sich zur Ausschleusung von Bürgern der in die Tätigkeit von kriminellen Menschenhändlerbanden eingegliedert hatten die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Landesverteidigung. Zu Feststellungen über die Organisierung politischer Untergrundtätigkeit Straftaten der staatsfeindlichen Hetze, der öffentlichen Herabwürdigung und weitere damit im Zusammenhang stehende Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung. Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze V: Militärstraftaten ?. Verbrechen Men schlichke Entwicklung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Kreis-und Objektdienststellen gearbeitet. Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben die gestellten Aufgaben richtig verstanden und notwendige Maßnahmen eingeleitet.

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