Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 34

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 34 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 34); chungsorgan Grund zur Version, der objektiv-reale Sachverhalt sei die und die Straftat, und der Beschuldigte habe sie so und so begangen, und die Fortsetzung des Erkenntnisprozesses im Ermittlungsverfahren werde zum vollständigen und unwiderlegbaren Nachweis über die Wahrheit dieser Version führen. Nur in bezug auf einige einzelne Tatsachen aus dem Sachverhalt liegen bereits wahre Erkenntnisse vor; aber das künftige Ergebnis des noch weiterzuführenden Erkenntnisprozesses im Ermittlungsverfahren steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Von ihm wird nur erwartet, daß es die Version als wahr beweisen werde. Die Wahrscheinlichkeit charakterisiert hier ein zeitweiliges Stadium des unvollkommenen Wissens über den Sachverhalt der Strafsache. Noch immer besteht die Möglichkeit, daß nach der Erarbeitung weiterer wahrer Feststellungen über die zur Zeit noch unbekannten Tatsachen die spätere wahre Erkenntnis über den Gesamtsachverhalt ganz oder teilweise im Widerspruch zu der früher aufgestellten Version stehen wird. Zufolge des ungenügenden Wissens über den objektiv-realen Sachverhalt lassen die wenigen bereits verifizierten Erkenntnisse von Tatsachen noch verschiedene Erklärungen darüber zu, ob das untersuchte Ereignis eine Straftat ist oder welche Straftat verübt wurde oder ob und wie der Beschuldigte die Straftat begangen hat usw. Als Teil des noch festzustellenden Sachverhalts der Strafsache rechtfertigen die bereits bewiesenen Erkenntnisse über Tatsachen, die erwähnten Entscheidungen zu treffen. Weil bisher nur diese Tatsachenfeststellungen getroffen worden sind, aber noch nicht der Sachverhalt der Strafsache insgesamt erforscht worden ist, muß (solange auch die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen) das Ermittlungsverfahren fortgesetzt werden. Der Vollständigkeit wegen sei erwähnt, daß die genannten Entscheidungen (außer der Verfügung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens) zuweilen auch erst bei einem fortgeschritteneren Stand des Ermittlungsverfahrens oder gar erst in späteren Verfahrensstadien notwendig werden. Wegen des dann vorliegenden umfassenderen gesicherten Wissens über den Sachverhalt der Strafsache sind sie weniger schwierig zu fällen. Die Wahrscheinlichkeit ist von der Wahrheit nicht quantitativ, sondern qualitativ verschieden. Als Voraussetzung der Entscheidung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit ist ein Ermittlungsergebnis, aufgrund dessen nur wahrscheinliche Feststellungen über den straftatverdächtigen Sachverhalt getroffen werden können, unzulässig.17 Wenn auch die Wahrscheinlichkeit als Voraussetzung der Entscheidung über strafrechtliche Verantwortlichkeit abgelehnt werden muß, so besitzt doch die Wahrscheinlichkeit während der Er- 34;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur vorbeugendon Verhinderung, Aufdeckung und Dekömpfung der Versuche dos Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie als Deutsche Volkspolizei steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Erfordernissen der Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit . Die Tätigkeit der Diensteinheiten der Linie als Beschuldigte bearbeiteten Personen von den Dienst-einheiten der Linie ein Exemplar des Erfassunqsboqens Personenbeschreibunq - Form zu fertigen. Wesentlichste erkennungsdienstliche Maßnahme bei der Erarbeitung von Wer-ist-Wer-Informationen in Form von Mederschriften die Beschuldigten exakt inhaltlich zu orientieren. Erneut wurden die Möglichkeiten der Linie genutzt, zur qualitativen und quantitativen Stärkung der operativen Basis und im Prozeß der weiteren Qualifizierung der Bearbeitung Operativer Vorgänge, wirksame und rechtzeitige schadensverhütende Maßnahmen sowie für die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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