Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 28

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 28 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 28); für die Ziele der Arbeiterklasse und damit für den gesellschaftlichen Fortschritt, zur Parteinahme für eine revolutionäre Praxis veranlaßt, der das gründliche und allseitige Streben nach wahren Erkenntnissen immanent ist Um die Klassenposition der Arbeiterklasse zu wahren, sind die Untersuchungsorgane zutiefst an der Erarbeitung wahrer Erkenntnisse im Ermittlungsverfahren interessiert. Aber die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über gesellschaftliche Prozesse ist nur vom Standpunkt des Marxismus-Leninismus aus möglich. Sozialistische Parteilichkeit des Untersuchungsorgans im Ermittlungsverfahren bedingt also, daß der Marxismus-Leninismus und als dessen Bestandteil die marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie in methodologischer Hinsicht sein Vorgehen bei der Gewinnung adäquater Abbilder über die konkrete Straftat und ihre Umstände bestimmt. In einem Urteil des Obersten Gerichts wird zu dieser Problematik ausgeführt: „Die lediglich registrierende Feststellung der einzelnen Fakten eines Tatgeschehens ohne gleichzeitige Prüfung und Beurteilung ihres Inhalts und ihrer Zusammenhänge vermag weder das Wesen des zu beurteilenden gesellschaftlichen Konflikts aufzudecken und zu dessen Überwindung beizutragen noch die Strafgesetze parteilich anzuwenden; eine solche formale Betrachtungsweise muß zu einer fehlerhaften, die Werktätigen desorientierenden Entscheidung führen.“11 Objektive Wahrheit und sozialistische Parteilichkeit schließen einander nicht aus; umgekehrt, die sozialistische Parteilichkeit ist eine notwendige Bedingung für die wahre Erkenntnis der gesellschaftlichen Prozesse. Sie erhöht die Befähigung des Kriminalisten, innerhalb des vom Gesetz gebotenen Umfangs der Ermittlungen jene Beweisinformationen aufzufinden, auszuwählen und vom Klassenstandpunkt aus zu würdigen, die das Wesen der Straftat des Beschuldigten in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen und in ihrer individuellen Bedingtheit veranschaulichen. Erscheinung und Wesen jeder Straftat können die Untersuchungsorgane im Ermittlungsverfahren nur dann zutreffend feststellen, wenn sie bei der Wahrheitsfindung von der Analyse der sozialistischen gesellschaftlichen Praxis in den Dokumenten der Partei- und Staatsführung unter Beachtung der konkreten Ausgestaltung in den Betrieben, Territorien oder Wohngebieten ausgehen, in denen Straftaten begangen wurden. Auf keinen Fall darf der straftatverdächtige Sachverhalt willkürlich von seinen Zusammenhängen mit dem Gestaltungsprozeß der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik isoliert werden. Ein solches Herausgreifen formaljuristisch eingeengter Tatsachenanhäufungen würde die Wahrheitsfindung beeinträchtigen. Als Teil des Systems der Kri- 28;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader weiter zu qualifizieren und sie in ihrer Persönlichkeit sent wie klung noch schneller vqran-zubringen., In Auswertung der durchgeführten Anleitungsund Kontrolleinsätze kann eingeschätzt werden, daß die vom Wachregiment übernommenen Kader relativ gut militärisch ausgebildet und zur militärischen Objektsicherung einsetzbar sind. Da jedoch die vorhandenen Kenntnisse nicht für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaft-lichkeit und Gesetzlichkeit-Cat daher zur Voraussetzung, daß die Untersuchungsfü Leiter die Gesetzmäßigkeiten und den Mechanisprus Ser Wahrheits fest Stellung in der Untersuchungsarbei Staatssicherheit kennen und bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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