Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 27

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 27 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 27); Zusammenfassend ist festzustellen, daß sich in der strafprozessualen Beweisführung sinnliche und rationelle Erkenntnis mit logischem Denken verflechten und miteinander in Wechselwirkung stehen. Über die Denkoperation hinausgehend, schließt die Beweisführung die praktische Kontrolle der Erkenntnis auf ihr Wahrsein in sich ein. In den obigen Darlegungen ist das Problem „Wahrheit als unerläßliche Eigenschaft der Feststellungen des Untersuchungsorgans über den Sachverhalt der Strafsache“ nur unter erkenntnistheoretischer und formallogischer Sicht erklärt worden. Das war aus methodologischen Gründen notwendig. Jedoch darf daraus nicht die falsche Schlußfolgerung gezogen werden, die Beweisführung im Ermittlungsverfahren reduziere sich auf eine Faktolo-gie, d.h. auf eine prinzipienlose Sammlung von Tatsachen, bei der die Aufgabe, die Zusammenhänge zwischen dem straftatverdächtigen Sachverhalt und der politischen wie gesellschaftlichen Praxis zu analysieren, ignoriert werden dürfe. Die konsequente Bekämpfung begangener Straftaten und die wirksame Kriminalitätsverhütung liegen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Diesem gemeinsamen Anliegen der sozialistischen Gesellschaft (vgl. Art. 90 Abs. 2 der Verfassung der DDR) hat insbesondere das Strafverfahren Rechnung zu tragen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz3 StPO). Nur auf der Grundlage wahrer Erkenntnisse über die Straftat in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen und in ihrer individuellen Bedingtheit können die Ziele erreicht werden, die die Arbeiterklasse im Interesse der gesamten Gesellschaft für das Strafverfahren gesetzt hat. Schon darin zeigt sich eine wesentliche Seite im Verhältnis zwischen objektiver Wahrheit und Parteilichkeit. Der revolutionäre Kampf der Arbeiterklasse und der von ihr geführten sozialistischen Gesellschaft um die Errichtung einer von Ausbeutung freien sozialistischen/kommunistischen Gesellschaftsordnung vollzieht sich auf wissenschaftlicher Grundlage. Die Klasseninteressen der Arbeiterklasse sowie der von ihr geführten anderen Klassen und Schichten der sozialistischen Gesellschaft stimmen völlig mit den objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und dem gesellschaftlichen Fortschritt überein. Zur Erfüllung ihrer historischen Mission strebt die Arbeiterklasse objektiv wahre Erkenntnisse über alle Bereiche der Natur und Gesellschaft an, denn nur sie können die Grundlage für ein wissenschaftlich-bewußtes Handeln sein. Der Arbeiterklasse wie der gesamten sozialistischen Gesellschaft nützt die Wahrheit. Daher ist in bezug auf die Wahrheit unter sozialistischer Parteilichkeit das objektive Verhältnis des bewußten Staatsbürgers zur Wahrheit und zu jeder wahren Erkenntnis zu verstehen, das ihn zur Parteinahme 27;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - hauptamtliche nicht geeignet sind. Sechstens: Die Arbeitsräume sollen möglichst über Strom-, Wasser- und Gasanschluß verfügen, beheizbar und wohnlich eingerichtet sein.

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