Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 242

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 242 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 242); Die operative Spurenauswertung ermöglicht inbesondere: den Kriminalisten schnell und umfassend mit dem Informationsgehalt vorhandener Spuren vertraut zu machen, die Relevanz der Spuren zu bestimmen und die Suche nach weiteren Spuren zu ermöglichen, den Verdächtigen auszuschließen bzw. feststellen zu helfen, die Dynamik der Spurenentstehung zu erkennen, Schlußfolgerungen auf die mögliche Anzahl der Täter zu ziehen, die Art und den Umfang des Vergleichsmaterials zu bestimmen, den Ort der relevanten Handlung zu charakterisieren, im Zusammenhang mit anderen Faktoren den Zeitpunkt der relevanten Handlung zu bestimmen, die Begehungsweise zu erkennen und daraus Schlußfolgerungen zu Fähigkeiten, Fertigkeiten und physischen Eigenschaften des Täters abzuleiten, Zusammenhänge mit anderen relevanten Handlungen (z.B. bei De-likthäufungen/Brennpunkten) zu erkennen, Widersprüche zu klären sowie fingierte Handlungen zu erkennen und aufzudecken und u. U. Ursachen und Bedingungen relevanter Handlungen festzustellen. Diese Faktoren sind wesentliche Voraussetzungen für die Bildung von Versionen, wobei im Vordergrund die schnelle Ermittlung eines Verdächtigen, dessen Überführung als Täter (bzw. der Nachweis der Unschuld) und die umfassende Aufklärung der Handlung stehen. Die Ergebnisse der operativen Spurenauswertung ermöglichen demzufolge die Präzisierung des Untersuchungsplans. Hierfür zwei Beispiele: Bei der Untersuchung eines Tatortes zu einem Einbruchsdiebstahl wurden u.a. Papillarleistenspuren gefunden. Die operative Spurenauswertung ergab, daß eine davon mit der linken Kleinfingerballenpartie, die als Besonderheit ein elipsenförmiges Wirbelmuster auf wies, verursacht worden war. Anhand der Spurenlage mußte es sich um Täterspuren handeln. Diese Informationen erhielt der Untersuchungsführer. Im weiteren Verlauf der Untersuchungen wurden zwei Personen ermittelt, die beide als Täter in Frage kommen konnten. Durch den Spurenvergleich wurde eine Person als Spurenverursacher ausgeschlossen. Wie die Ermittlungen ergaben, war sie auch nicht an der Straftat beteiligt gewesen. In einem anderen Fall, es handelte sich um den Diebstahl wertvoller Gegenstände, war der Täter durch eine relativ kleine Öffnung in der Decke eines Raumes an den unmittelbaren Tatort gelangt. Im Zusammenhang mit anderen Fakten konnte geschlußfolgert werden, daß der Täter schlank und gelenkig (sportlicher Typ) sein muß. Die am Tatort gefundenen Schuhabdruckspuren ließen die sichere Aussage zu, daß der Täter die Schuhgröße 28,5 hat. Er könnte demzufolge größer als 1,70 m sein. Diese Schlußfolgerungen des Kriminaltechnikers waren wichtige Grundlagen für die Vervollständigung des Untersuchungsplanes und für die Fahndung nach dem Täter. Die Ergebnisse der operativen Spurenauswertung stützen bzw. vervollkommnen aber nicht nur die Versionen zum Verdächtigen, sondern auch zur Begehungsweise und u. U. zu den victimellen Beziehungen. Sie sind also eine wesentliche Grundlage für die Planung des weiteren Untersuchungspro- 242;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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