Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 227

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 227 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 227); Oberst der K Dr. jur. Günter Petraneck Oberstleutnant der VP Dr. sc. jur. Wolfgang Ebeling Zur Entstehung und zur Funktion von Beweismitteln Eine Besonderheit des Erkenntnisprozesses im Strafverfahren und damit auch des kriminalistischen Erkenntnisprozesses resultiert aus dem Umstand, daß sich das gesamte Strafverfahren auf die Beurteilung einer Handlung richtet, die in der Vergangenheit stattgefunden hat. Diese Handlung muß als Grundlage einer gerechten Beurteilung in ihren strafrechtlich relevanten Elementen in der Beweisführung im Strafverfahren adäquat widergespiegelt werden. Für die Gewinnung wahrer Erkenntnisse im Strafverfahren und für den Nachweis der Wahrheit dieser Erkenntnisse besitzen die im § 24 StPO genannten Beweismittel eine sehr wichtige Doppelfunktion: Sie sind erstens wesentliche Elemente der Erkenntnisgewinnung, da sie bedeutende Informationen über die Straftat und ihre Umstände enthalten, die von den Organen der sozialistischen Strafrechtspflege benötigt werden, um zusammenhängende Erkenntnisse über die zum Gegenstand der Beweisführung gehörenden im § 101 StPO bzw. 222 StPO und in den Tatbeständen der Strafgesetze genannten Sachverhalte zu erhalten. Sie sind zweitens die wesentlichen Beweisgründe für den Nachweis der Wahrheit der gewonnenen Erkenntnisse, da sich in ihnen Handlungen oder Teile von Handlungen der an der Straftat beteiligten Personen objektivieren. Die Beweismittel stellen als objektives Ergebnis der Handlungen von Menschen ein vermittelndes Glied zwischen der zu erkennenden Handlung und der subjektiven Erkenntnis im Strafverfahren dar. Um ihre Funktion und Bedeutung für das Strafverfahren besser zu erfassen, ist es deshalb erforderlich, ihre Entstehung genauer zu untersuchen. Dazu muß von der marxistisch-leninistischen Erkenntnis der universellen Wechselwirkung aller Elemente eines gegebenen Gebietes der Erscheinung hier der Straftat aus gegangen werden.1 Daraus ergibt sich zunächst, daß das Handeln einer oder mehrerer Personen notwendig zu bestimmten Veränderungen in der sie umgebenden materiellen und ideellen Umwelt führt. Gleichzeitig muß davon ausgegangen werden, daß jede Handlung das Einwirken eines handelnden Subjekts auf mindestens ein Objekt darstellt. Dieses Objekt reagiert auf diese Einwirkung mit mehr oder minder umfangreichen Veränderungen. Auch das Objekt verhält sich nicht völlig passiv. Es reagiert auf die Einwirkung dergestalt, daß eine Veränderung an dem ursprünglichen Subjekt einer Handlung hervorgerufen wird. In dieser Rückwirkung, als einem wesentlichen Element der Wechselwirkung wird sichtbar, daß jedes Subjekt einer Handlung gleichzeitig mehr oder minder auch Objekt einer durch sein Handeln ausgelösten Gegenwirkung ist. Dabei 1 Lenin, Konspekt zu Hegels „Wissenschaft der Logik“, Werke, Bd.38, Dietz Verlag, Berlin 1964, Seite 89. 227;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen Arbeit konfrontiert werden. Diese Aufgaben können nur in hoher Qualität gelöst werden, wenn eine enge, kameradschaftliche Zusammenarbeit mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit und ein Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den Rechtspflegeorganen gewährleistet ist. Die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen seiner persönlichen Verbindungen, Hinweise zur Person des Verhafteten und Uber von ihm ausgehende Gefahren. Die Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts Uber den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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