Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 220

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 220 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 220); fahrens gebunden. Sie bestimmt den Inhalt des gesamten Ermittlungsverfahrens ebenso wie den Inhalt der Hauptverhandlung im Rechtsmittelverfahren. Innerhalb der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens besitzt die Beweisführung allerdings ein unterschiedliches Gewicht. So nimmt die Beweisführung im Ermittlungsverfahren zweifellos den zeitlich größten Umfang ein. Demgegenüber ist der Prozeß der Beweisführung in der Hauptverhandlung gerade aufgrund der im Ermittlungsverfahren gewonnenen und bewiesenen Erkenntnisse zeitlich wesentlich stärker konzentriert. Den größten Wert für das Urteil besitzen jedoch die Ergebnisse der Beweisführung in der Hauptverhandlung, da dem Urteil nur die bewiesenen Erkenntnisse zugrunde gelegt werden dürfen, die das Gericht selbst in der Hauptverhandlung gewonnen und bewiesen hat.1 Der Prozeß der Beweisführung richtet sich ungeachtet dessen in allen Phasen des Verfahrens darauf, die für die Bestimmung der konkreten strafrechtlichen Verantwortlichkeit erforderlichen Erkenntnisse über die Straftat und ihre Umstände zu gewinnen, den Wahrheitswert dieser Erkenntnisse mit objektiver Gewißheit zu bestimmen und den Erkenntnisprozeß wie den Beweis so zu dokumentieren, daß er für jeden, der über die erforderliche Sachkenntnis verfügt, nachvollziehbar ist. Gegenüber anderen Erkenntnis- und Beweisprozessen besitzt der Beweisführung sprozeß die Besonderheit, daß nicht schlechthin Erkenntnisse über bestimmte Gegenstände der objektiven Realität gewonnen werden sollen und ihr Wahrheitswert nachzuweisen ist. Der Prozeß der Beweisführung im Strafverfahren darf sich vielmehr lediglich auf dem gesetzlich vorgegebenen Weg vollziehen und sich nur auf die Gewinnung, Sicherung und Auswertung der gesetzlich zulässigen, im § 24 StPO bestimmten Beweismittel stützen.2 Im Prozeß der Beweisführung folgt die erkennende Tätigkeit der bezeichnten Organe der sozialistischen Strafrechtspflege vor allem aber der Untersuchungsorganea dem gleichen Weg, wie ihn Lenin für jede erkennende Tätigkeit beschrieben hat, die sich auf der Grundlage des dialektischen Materialismus vollzieht. Von der lebendigen Anschauung steigt der Erkenntnisprozeß zur gedanklichen Abstraktion auf und geht von dort zur Praxis.4 Dabei richtet sich der Prozeß der Beweisführung zunächst immer nur auf konkrete Ausschnitte der Handlung, über die unter den strafrechtlich relevanten Aspekten wahre Erkenntnisse gewonnen werden müssen. Gleichzeitig richtet er sich auf die Erbringung des Beweises zu diesen konkreten Erkenntnissen. 1 Vgl. Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom 16. März 1978, GBl. der DDR, Teill Nr. 14 vom 9. Mai 1978, Abschnitt 1/3 und Lehrbuch „Strafverfahrensrecht“, Staatsverlag der DDR, Berlin 1977, S. 168. 2 Vgl. Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts , a. a. O., Abschnitt 1/4. 3 Vgl. Lutzke/Ebeling, Zu einigen Fragen des Erkenntnisprozesses in der kriminalistischen Tätigkeit im Ermittlungsverfahren, Forum der Kriminalistik, Heft 1/1973, S. 16. 4 Vgl. Lenin, Konspekt zu Hegels „Wissenschaft der Logik“, Bd. 38, Dietz Verlag, Berlin 1964, S. 160. 220;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Liebewirth Meyer Grimmer: Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung.

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