Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 198

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 198 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 198); Realität in ständiger Veränderung befindet, ist absolute Wahrheit nicht in dem Sinne zu verstehen, daß Aussagen über sie für alle Zeiten gültig sein müssen ,, Das menschliche Denken ist also seiner Natur nach fähig, uns die absolute Wahrheit, die sich aus der Summe der relativen Wahrheiten zusammensetzt, zu vermitteln, und es tut dies auch. Jede Stufe in der Entwicklung der Wissenschaft fügt dieser Summe der absoluten Wahrheit neue Körnchen hinzu; aber die Grenzen der Wahrheit jedes wissenschaftlichen Satzes sind relativ und können durch die weitere Entwicklung des Wissens weiter oder enger gezogen werden.“9 Der Erkenntnisprozeß vollzieht sich so, daß die objektive Realität in ihrer Totalität nur über die Erkenntnis einzelner konkreter, begrenzter Erkenntnisobjekte erfaßt werden kann. Die Dialektik von absoluter und relativer Wahrheit führt zu der Erkenntnis, daß man prinzipiell zur absoluten Wahrheit gelangen kann oder anders ausgedrückt, die Welt prinzipiell erkennbar ist. Daraus leitet sich ab, daß auch alle Straftaten grundsätzlich erkennbar sind. Diese Erkenntnis ist die Grundlage des in der sozialistischen Rechtspflege gültigen Erfordernisses der Aufklärung aller Straftaten. Einwände dagegen resultieren vor allem aus der Tatsache, daß Straftaten aufgrund ihres spezifischen Charakters (retrospektiv, Möglichkeit der Verschleierung usw.) schwerer zu erkennen sind als andere Erscheinungen. Bei der Aufklärung von Straftaten genügt es nicht, nur zu relativen Wahrheiten zu gelangen wenn sie auch selbst objektiv sind , um der gesetzlichen Forderung nach Aufdeckung der objektiven Wahrheit zu genügen. Hier relativ wahre Aussagen gelten zu lassen, könnte bedeuten, daß die Art und Weise der Begehung einer Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen nicht eindeutig festgestellt werden. Mit derselben Notwendigkeit ist die Aufdeckung der absoluten Wahrheit für die Festlegung des Strafmaßes erforderlich. Die Aussagen über den Umfang, das Ausmaß, die Schwere der Straftat, auf deren Grundlage die Höhe des Strafmaßes festgelegt wird, müssen also ebenfalls absolut wahr sein. Für eine Straftat, die nicht mit absoluter Gewißheit nachgewiesen werden kann, darf so ist es Grundsatz der Strafpolitik unseres Staates niemand verurteilt werden. Wenn in der Rechtsprechung die Forderung nach absoluter Wahrheit erhoben wird, dann ist der Sachverhalt, den es zu untersuchen gilt, stets abgesteckt durch die konkrete Tat; auf sie bezogen müssen absolut wahre Aussagen erreicht werden. Dabei ist es nebensächlich, daß diese Aussagen bezogen auf einen anderen Sachverhalt den Charakter relativer Wahrheiten haben. Nur von dieser Voraussetzung aus ist auch die Forderung nach der Allseitigkeit im Strafverfahren und in der Rechtsprechung zu verstehen, d. h. die allseitige Aufklärung der Umstände und Bedingungen der Tat, der Merkmale der Täterpersönlichkeit, die mit der Straftat in Zusammenhang stehen, usw. Eine Übertreibung oder ungerechtfertigte Ausdehnung dieses Prinzips könnte im extremsten Fall bedeuten, daß die Untersuchung nie zum Abschluß kommen würde. Ein Kriterium, mit dessen Hilfe man überprüfen kann, ob eine Aussage absolut wahr ist, ist ihre Unwiderlegbarkeit, denn die totale Übereinstimmung der Aussage mit dem in ihr widergespiegelten 9 Ebenda, S. 129. 198;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei besonders geeignete Potenz erwies sich dabei zunehmend in den letzten Oahren die Anwendung der Bestimmungen des strafprozessualen Prüfungsstadiums und des Gesetzes zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes gemäß Gesetz. Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit die sichere Verwahrung eines Beschuldigten oder Angeklagten in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Sicherheitserfordernissen, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch auf die einzelnen Reproduktionsprozesse und die zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge und Wechselbeziehungen bezogen.

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