Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 19

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 19 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 19); 1.2. Die Wahrheit eine unerläßliche Eigenschaft der Feststellungen des Untersuchungsorgans im Ermittlungsverfahren über den Sachverhalt der Strafsache Die Tätigkeit derjenigen Justiz- und Sicherheitsorgane, die in einer Strafsache untersuchen bzw. entscheiden, besteht im wesentlichen aus drei grundlegenden Elementen: 1. der Aufklärung und Feststellung des Sachverhalts der Strafsache in den Grenzen und mit dem Inhalt, wie sie die §§ 101,222 StPO (und im Verfahren gegen Jugendliche zusätzlich § 69 StPO) beschreiben; 2. der politischen und juristischen Beurteilung des festgestellten Sachverhalts vom Standpunkt desjenigen aufzufindenden Strafgesetzes, das auf das untersuchte straftatverdächtige Ereignis in seinen individuellen und gesellschaftlichen Zusammenhängen zutrifft; 3. der Entscheidung darüber, ob und nach welcher strafrechtlichen Bestimmung sich der Beschuldigte bzw. Angeklagte oder (wenn ein gesellschaftliches Gericht über die Strafsache berät und entscheidet) der beschuldigte Bürger strafrechtlich verantwortlich gemacht hat, ob und welche Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit bzw. welche Erziehungsmaßnahmen festzulegen und welche kriminalitätsvorbeugenden Maßnahmen zu veranlassen sind. Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und Gesellschaftswirksamkeit müssen im gesamten Verfahren in Strafsachen gewahrt werden. Bei allem Zusammenhang, der unter diesen Aspekten die drei erwähnten grundlegenden Elemente der Strafrechtspflegetätigkeit verbindet, ist jedoch klar, daß ohne eine in genauer Übereinstimmung mit der Wirklichkeit befindliche Sachverhaltsfeststellung keine Voraussetzung gegeben ist, um die mit den weiteren Elementen der Verfahrenstätigkeit in Strafsachen verbundenen Aufgaben richtig lösen zu können. Im Hinblick auf den strafprozessualen Beweis ist es von höchster Bedeutung, daß in den Rechtsnormen der zweifelsfreie Nachweis der Schuld als ein Strafrechtsprinzip von grundgesetzlichem Rang konstituiert wurde. Damit wird zweierlei verbürgt: 1. Das Gericht, der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane haben als Voraussetzung für die Feststellung strafrechtlicher Verantwortlichkeit des Beschuldigten bzw. des Angeklagten in der gesetzlich geregelten Form den in der objektiven Realität existierenden oder existiert habenden Sachverhalt der Straf- 19;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland, die in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen.

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