Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 186

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 186 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 186); Die Paragraphen 101 und 222 unserer Strafprozeßordnung verpflichten die Strafverfolgungsorgane, alle gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur allseitigen und unvoreingenommenen Untersuchung der Tatumstände zu ergreifen und sowohl die belastenden als auch die entlastenden, die erschwerenden wie die mildernden Umstände zu erforschen. Nur eine solche objektive Untersuchung ermöglicht es, daß jeder Schuldige für die von ihm begangene Straftat strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Jede Untersuchungshandlung dient der Feststellung der Wahrheit Bereits im Ermittlungsverfahren ist zu sichern, daß die Wahrheit allseitig und unvoreingenommen festgestellt wird. Mit diesem Ziel sind die erforderlichen Beweismittel, auf deren Grundlage wahre Erkenntnisse über be-und entlastende Tatsachen der Strafsache erarbeitet werden müssen, zu sammeln, zu überprüfen und zu fixieren. Die Rechtsvorschriften für die Ermittlung des Täters sind strikt einzuhalten, und seine Persönlichkeit, sein Verhalten’ vor und nach der Tat sind exakt aufzudecken. Das erfordert, die Ermittlungen zur Persönlichkeit des Täters tatbezogen zu führen, wobei die positiven und negativen Verhaltensweisen gleichermaßen deutlich zu machen sind. Besonders wichtig ist dabei, die Haltung des Täters zur Tat und zur Wiedergutmachung des von ihm angerichteten Schadens herauszuarbeiten, da dies für eine differenzierte individuelle Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von großer Bedeutung ist. Die Kriminalpolizei hat vom Bekanntwerden der Straftat an auf der Grundlage des jeweils vorhandenen Erkenntnisstandes alles zu unternehmen, um eine exakte Beweisführung zu sichern. Den Gegenstand der Beweisführung bilden: das Ereignis, auf das sich die erhobene Beschuldigung bezieht, nach Zeit und Ort sowie nach den Umständen, auf welche der Tatbestand der in Erwägung gezogenen Strafrechtsnorm hinweist; die Art und Weise der Begehung der in der Beschuldigung als Straftat deklarierten Handlung durch den Beschuldigten; die Art und der Umfang des durch die Straftat verursachten Schadens; Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit der Handlungen des Beschuldigten; die Umstände, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten erschweren oder mindern; die Umstände, die den Beschuldigten rechtfertigen oder entlasten; die Persönlichkeit des Beschuldigten, die Beweggründe für seine Verhaltensweise; die unmittelbar wirksam gewesenen inneren und äußeren aktuellen Ursachen und Bedingungen der Straftat. Die Beweisführung beruht auf objektiven Fakten Um den Forderungen nach einer exakten Beweisführung, die ja auch die Beweiswürdigung umfaßt, nachzukommen, darf sich kein Kriminalist z.B. etwa darauf beschränken, nur das zu erfassen, was am wahrscheinlichsten 186;
Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 186 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 186) Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 186 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 186)

Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus ergebenden enormen gesellschaftlichen AufWendungen für die weitere ökonomische und militärische Stärkung der zum Beispiel vielfältige. Auswirkungen auf Tempo und Qualität der Realisierung der Sozialpolitik. Des weiteren ist zu beachten, daß die in den entsprechenden Vorschriften der geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.

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