Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 175

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 175 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 175); 86 Autorenkollektiv, Grundlagen der marxistisch-leninistischen Philosophie, Dietz Verlag, Berlin 1972, S. 102/103; vgl. Klau s/B u h r, a.a.O., Band2, S. 1131. 87 Vgl. Ebeling, a.a.O., S.216. 88 Ebenda. 89 Autorenkollektiv, Strafverfahrensrecht, a.a.O., S. 187. 90 G r a h n, Erkenntnistheoretische Probleme im Strafprozeß, Staat und Recht, Heft 12/1963, S. 1997ff. (S.2009); ferner Strauß, Arbeit mit Sachbeweisen führt zu höherer Qualität und Effektivität der kriminalistischen Untersuchung; Die Volkspolizei, Heft 15/1977, S. Iff. 91 Vgl. Autorenkollektiv, Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten, in: Kriminalistik Kleine Fachbuchreihe, Band 6/2, Ministerium des Innern Publikationsabteilung, Berlin 1971, S.41 ff. 92 Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der DDR zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme , a. a. O., Abschnitt III, Ziffer 3. 93 Vgl. H e r r m a n n/M oldenhauer, Bei Finanzdelikten die Beweisführung rationell gestalten, Forum der Kriminalistik, Heft 8/1973, S.398f. 94 Es ist nicht Aufgabe dieser Arbeit, zu den taktischen Problemen der Vernehmung Stellung zu nehmen; insoweit wird auf die Broschüre „Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten“, a. a.O., hingewiesen. 95 Der Kreis der nach § 225 StGB zur Anzeige verpflichteten Personen umfaßt auch Geistliche, ohne Rücksicht darauf, ob sie die glaubwürdige Kenntnis über das Vorhaben oder den Beginn einer nach § 225 StGB anzeigepflichtigen Straftat bzw. über ein Waffenversteck bei der Ausübung der Seelsorge erhalten haben. Ihre Rechtspflicht zur Erstattung der Anzeige schränkt jedoch nicht ihr Aussageverweigerungsrecht nach § 27 Abs. 1 Ziff. 1 StPO ein. 96 Gesetzliche Meldepflichten bestehen nach: Verordnung über die Einführung eines Krankheits- und Todesursachenverzeichnisses vom 17. Januar 1952 (GBl. Nr. 13, S.79); Verordnung über Melde- und Entschädigungspflicht bei Berufskrankheiten vom 14. November 1957 (GB1.I 1958, S. 1; Ber. S. 114); §2 der АО über Meldung von Körperbehinderungen, geistigen Störungen, Schädigungen des Sehvermögens und Schädigungen des Hörvermögens vom 12. Mai 1954 (ZB1. S. 194) und АО Nr. 2 vom 4. Juli 1967 (GBl. II S. 571); § 11 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen vom 20. Dezember 1965 (GB1.I 1966, S. 29)i.d.F. des Anpassungsgesetzes vom 11. Juni 1968 (GBl. II Nr. 11 S. 242; Ber. GBl. II Nr. 103 S. 827); §§ 17, 18 der Verordnung zur Verhütung und Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten vom 23. Februar 1961 (GBl. II Nr. 17 S. 85) i.d.F. des Anpassungsgesetzes vom 11. Juni 1968 (GBl. I Nr. 11S. 242; Ber. GBl. II Nr. 103 S. 827) und der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363, Ber. GBl. II Nr. 103 S. 827); Dritte Durchführungsbestimmung zur Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung StVZO Tauglichkeitsvorschrift zum Führen von Kraftfahrzeugen ----TauVo К vom 10. August 1973, GBl. I Nr. 42, S. 440 ff. Dort lautet § 11 Abs. 3 u.a.: „Bei notwendigen Änderungen 175;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit verantwortungsbewußt nsequenter Durchsetzung von Konspiration Geheimhaltung. und innerer Sicherheit wahrgenommen und zweckmäßig eingeordnet werden. Sie haben für die Realisierung -in Rahmen der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit schöpferisch mit den geeignetsten Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug. Das trifft besonders auf die Verhafteten zu, die wegen des dringenden Tatverdachtes der Spionage gemäß Strafgesetzbuch durch Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren bearbeitet werden.

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