Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren 1980, Seite 164

Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Seite 164 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 164); Diese richterliche Vernehmung kann neue Beweistatsachen an den Tag bringen. Sie kann einzelne oder alle vorliegenden Beweisinformationen bestätigen oder entkräften. Der bisher verborgene beweisende Charakter eines Beweisgrunds kann durch die richterliche Vernehmung enthüllt werden. Zufolge der gedanklichen Auseinandersetzung des Richters mit den Beweismitteln während und nach der Vernehmung kann der Richter auf eine ganz neue Verbindung der Beweistatsachen gelenkt werden, wodurch sich die gesamte Beweissituation zugunsten oder zuungunsten des Beschuldigten verändern kann. Daraus ergibt sich: Führt der Richter im Ermittlungsverfahren eine Beschuldigtenvernehmung nach § 126 StPO durch, so bildet diese richterliche Vernehmung nicht nur eine wesentliche Grundlage für die Gesetzlichkeit der Anwendung der Untersuchungshaft, sondern zugleich nimmt dadurch der unabhängige Richter gestaltend und fördernd Einfluß auf die Beweisführung und handelt als beweisführendes Prozeßsubjekt im Ermittlungsverfahren. 6.2. An der Beweisführung teilnehmende Prozeßsubjekte Im Ermittlungsverfahren führen das Untersuchungsorgan, der Staatsanwalt und das Gericht Beweis in Ausübung ihrer ihnen als staatliche Organe auferlegten Pflicht. Ein Recht sich in differenzierten Formen sowie in unterschiedlichem Ausmaß an der Beweisführung im Ermittlungsverfahren zubeteiligen, besitzen der Beschuldigte, der Verteidiger, der Geschädigte, die Erziehungsberechtigten des jugendlichen Beschuldigten, der Vertreter des Organs der Jugendhilfe. In jeder Lage des Strafverfahrens ist der Beschuldigte Prozeßsubjekt. Er hat ein Recht auf Verteidigung. Beides ist Grundlage dafür, daß er sich zur Wahrung derjenigen seiner Interessen am Ausgang des Verfahrens, die das Gesetz schützt, auch an der Beweisführung beteiligen darf. Der Kriminalist (und unter Umständen der Staatsanwalt) bestimmt die Richtung und den Umfang der Ermittlungen und damit auch die Beweisführung im Ermittlungsverfahren. Da er die Allseitigkeit und Objektivität des Beweisverfahrens verantwortet, hat er die Beweisführung so zu gestalten, daß der Beschuldigte entsprechend seiner gesetzlich verbürgten Selbständigkeit als Prozeßsubjekt und entsprechend seinem gesetzlich garantierten Recht auf Verteidigung durch eigene Beteiligung an der Beweisführung zu wahren Erkenntnissen über Tatsachen beitragen kann, die den Gegenstand der Beweisführung bilden. Der Beschuldigte hat ein Recht auf Beteiligung an der Beweisführung, niemals eine Pflicht Deshalb muß ihm im Ermittlungs- 164;
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Dokumentation: Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1980, Fachbuchreihe K, Prof. em. Dr. sc. Rudolf Herrmann, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin 1980 (Bws.-Fhrg. EV DDR 1980, S. 1-288). Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur zur Verwendung in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des Ministeriums des Innern bestimmt. Redaktionsschluß: 10. Oktober 1979.

Auf der Grundlage der umfassenden politischen, politisch-operativen und straf rechtlichen Einschätzung ist die mit der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung anzustrebende politischoperative Zielstellung, die den wirkungsvollsten Beitrag zur Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit sollte dabei jedoch nicht aufgefaßt werden als quantitative Ausweitung der Potenzen des straf prozessualen Prüfungsstadiums in der Form, daß es zu einer Ersetzung der mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß infolge der zielgerichteten feindlichen Einflußnahme bei der Mehrzahl der Verhafteten die Bereitschaft präsent ist, auf der Basis manifestierter feindlich-negativer Einstellungen unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Rechtsordnung allseitig zu festigen und die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane noch enger mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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